Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) müssen sich zwei Frauen vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eröffnete das Hauptverfahren gegen eine heute 39- und eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige, wie es mitteilt.
Die 39-Jährige soll sich in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt haben und 2016 mit Mann und zwei Kindern nach Syrien ins damalige Gebiet des IS gereist sein. Dort bekam sie ein drittes Kind. Nach dem Tod ihres Mannes soll sie einen Mann nach islamischen Ritus geheiratet haben und ihm an seine Einsatzorte gefolgt sein.
Kinder in Gefahr gebracht
Durch die Führung des Haushalts und Erziehung der gemeinsamen Kinder solle sie die Tätigkeit der Männer für den IS ermöglicht haben, erklärt das OLG. Die Kinder seien während des rund drei Jahre andauernden Aufenthalts in IS-Gebiet unter anderem der Gefahr von Luftangriffen ausgesetzt gewesen.
Die heute 29-Jährige aus Nordhessen soll mit ihrem Partner 2014 nach Syrien gereist sein und durch die Haushaltsführung dessen Tätigkeit als IS-Kämpfer unterstützt haben. Nach dessen mutmaßlichen Tod soll sie in IS-Frauenhäusern untergebracht worden sein und mehrfach versucht haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Beide Angeklagte sollen Geldleistungen eines Witwenbüros des IS erhalten haben. Sie wurden im März 2019 von kurdischen Einheiten festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurden sie 2021 und 2019 nach Deutschland gebracht. Prozesstermine stehen der Mitteilung zufolge noch nicht fest.