Missstände im Wohnungsmarkt
Gesetz gegen Schrottimmobilien und unzumutbare Unterbringung

Schwarzen Schafen im Wohnungsmarkt drohen in Nordrhein-Westfalen empfindliche Daumenschrauben. (Symbolbild) Foto: Christoph Reic
Schwarzen Schafen im Wohnungsmarkt drohen in Nordrhein-Westfalen empfindliche Daumenschrauben. (Symbolbild) Foto
© Christoph Reichwein/dpa
Mit einem "Faires-Wohnen-Gesetz" will die NRW-Regierung erstmals allgemeine Standards für sicheren Wohnraum festlegen. Wie das Land besonders problematische Gebäude in den Griff bekommen will.

In Nordrhein-Westfalen soll künftig schärfer gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, ausbeuterische Unterbringung von Beschäftigten und Schrottimmobilien vorgegangen werden. Dazu hat die Landesregierung jetzt einen Entwurf für ein sogenanntes Faires-Wohnen-Gesetz beschlossen. Damit werde ein klares Signal gegen "Schwarze Schafe" im Wohnungsmarkt gesetzt, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf.

Eine neue Generalklausel soll demnach ausdrücklich festlegen, dass Wohnraum und Unterkünfte so beschaffen, ausgestattet, erhalten und instand gesetzt sein müssen, dass sie ohne erhebliche Beeinträchtigung nutzbar sind. Das Gesetz werde erstmals allgemeine Grundregeln für guten und sicheren Wohnraum festlegen, unterstrich Scharrenbach. Gleichzeitig werde klargestellt, dass auch die Bewohner Verantwortung für den Zustand der Wohnung tragen.

Treuhand soll verwahrloste Gebäude übernehmen können

Für besonders problematische Immobilien sieht der Entwurf zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten vor. Demnach soll eine Treuhandverwaltung bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen können. Als letztes Mittel ist eine Enteignung unter engen Voraussetzungen vorgesehen.

Darüber hinaus soll das Gesetz erstmals ein Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken enthalten und Mindestanforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte regeln. Durch verschiedene Kontrollaktionen sei immer wieder aufgefallen, dass Menschen zu unangemessen hohen Entgelten untergebracht worden seien, begründete Scharrenbach den Schritt.

Bis Mitte April können zunächst Verbände und Organisationen Stellung zu dem Gesetzentwurf nehmen, bevor er im Juni dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird. Das "Faires-Wohnen-Gesetz" soll das aus dem Jahr 2021 stammende Wohnraumstärkungsgesetz ablösen.

dpa