Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Stadt Essen ihre Mindestpreis-Vorgaben für Taxi-Konkurrenten wie Uber oder Bolt ausgesetzt. Die Stadt halte die Hinweise des Gerichts für nachvollziehbar und werde ihre Verfügung überarbeiten, teilte sie mit. Bis zur Überarbeitung werde die Regelung vorläufig nicht mehr angewendet.
Mit den seit Jahresbeginn eingeführten Preisvorgaben hatte die Stadt Essen die Taxi-Branche schützen wollen. Dagegen hatten eine Mietwagen- und eine Vermittlungsgesellschaft geklagt.
Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte dem Eilantrag in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stattgegeben. Die Essener Regelung sei in ihrer derzeitigen Form nicht rechtmäßig. Die Kammer bemängelte, dass die Stadt ihre Regelung nicht eindeutig genug formuliert habe.
Mindestpreise für alle Uber- und Bolt-Fahrten vorerst aufgehoben
Durch die Entscheidung im Eilverfahren wurden die Mindestpreise für Fahrten mit Uber und Bolt in Essen aber nicht generell aufgehoben, wie das Gericht betont hatte. Der noch nicht rechtskräftige Beschluss galt zunächst nur für die beiden Antragsteller, die vor Gericht gezogen waren. Mit der Entscheidung der Stadt werden die Mindestpreis-Vorgaben nun für alle Uber- und Bolt-Fahrer im Stadtgebiet bis auf weiteres nicht durchgesetzt.
Mindestpreise sollen ruinösen Wettbewerb verhindern
Mit den Mindestpreisen will die Stadt Essen die Taxi-Branche vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Fahrten, die über Mobilitäts-Apps wie Uber und Bolt gebucht werden, dürfen seit dem Jahreswechsel nicht mehr sehr viel günstiger sein als eine Fahrt mit dem Taxi. Maximal sieben Prozent Rabatt auf den Taxi-Preis sind für spontane Fahrten mit Uber und Co. noch erlaubt.
Doch die Regelung der Stadt Essen sei zu unbestimmt, bemängelten die Richter. Vor allem bleibe unklar, wie der Mindestpreis berechnet werden müsse, wenn eine Fahrt über die Essener Stadtgrenze hinausführt. Außerdem überschreite die Stadt Essen ihre Kompetenzen, wenn sie einen Mindestpreis für eine Fahrt in eine andere Stadt festlegen wolle.
Mietwagenfahrten sind oft 30 bis 40 Prozent günstiger
Der Wettbewerb zwischen Taxis und der immer größeren Zahl an Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Streit. Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum öffentlichen Personenverkehr - denn Taxi-Unternehmen müssen zum Beispiel jede auch noch so kurze Fahrt annehmen und auch betrunkene Fahrgäste an ihr Ziel bringen.
Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an - und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.
Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer "Wirfahren" die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern Mindestpreise vorschreibt, um die Taxi-Branche zu schützen. Auch bundesweit sind solche Modelle bislang die Ausnahme. Entsprechend groß war der Widerstand der Mietwagenfahrer gegen die Mindestpreise.