Im Streit um ein angebliches Guthaben von fast 100.000 Euro hat die Witwe eines ehemaligen Bankmitarbeiters gegen ein Kreditinstitut verloren. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage der 79-Jährigen gegen die Kreissparkasse Düsseldorf ab (Az.: 13 O 272/24). Die Sparkasse hatte mitgeteilt, dass es das behauptete Konto nicht gebe.
"Es hat große Widersprüche gegeben", sagte der Richter. So hätten sich keine Einzahlungen auf das Konto nachweisen lassen. Weder die Existenz des Kontos noch des Guthabens hätten festgestellt werden können.
Die 79-Jährige aus Heiligenhaus wollte im Mai 2024 das Sparkonto auflösen. Ihr verstorbener Mann, selbst fast 40 Jahre bei der Kreissparkasse beschäftigt, habe das Konto 2003 für sie eröffnet. Als Beleg hatte die Frau dem Gericht einen Stapel Kontoauszüge aus den vergangenen 20 Jahren präsentiert. Der letzte stammte aus dem Februar 2024. Einen Monat später war ihr Ehemann gestorben.
Gefälschte Kontoauszüge?
Die Kontoauszüge seien offensichtlich gefälscht, so das Bankhaus. Deren Anwalt verwies auf zahlreiche Ungereimtheiten. So beginne die Nummer des streitigen Kontos mit der Ziffer 6 und nicht wie Festgeldkonten mit einer 7.
Außerdem stimmten die letzten Ziffern mit einem Konto überein, das längst aufgelöst sei. Die Kreissparkasse habe alles überprüft und erheblichen Aufwand betrieben, um das Konto zu finden – es sei aber nicht auffindbar, hatte der Anwalt in der mündlichen Verhandlung betont.
Nach Ansicht des Anwalts der 79-Jährigen könnte vor 22 Jahren bei der Fusion der Sparkasse Heiligenhaus mit der Kreisparkasse Düsseldorf ein Fehler passiert sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Witwe kann Berufung einlegen.