Im Prozess um den Vergewaltigungsvorwurf der US-Autorin E. Jean Carroll gegen Donald Trump in New York ist den Geschworenen eine Video-Aussage des ehemaligen Präsidenten vorgespielt worden. In der bereits im vergangenen Oktober entstandenen Aufzeichnung verteidigte Trump seine berüchtigte Bemerkung über Frauen: "You can grab ’em by the pussy", was auf Deutsch "Du kannst ihnen an die Muschi greifen" bedeutet.
Trump wurde in dem Video von Carrolls Anwältin zu dem "Access Hollywood"-Tape aus dem Jahr 2005 befragt. In dem Audiomitschnitt sagt er bei unwissentlich eingeschaltetem Mikrofon: "Wenn du ein Star bist, lassen sie dich alles tun. Du kannst alles tun [...] Ihnen an die Muschi greifen. Du kannst alles tun."
"Historisch gesehen stimmt das bei Stars", rechtfertigte Trump sich in dem Video, dass am Donnerstag (Ortszeit), dem siebten Verhandlungstag des Vergewaltigungsprozesses, im Bundesgericht in Manhattan gezeigt wurde. "Wenn man sich die letzten Millionen Jahre anschaut, war das wohl größtenteils der Fall. Nicht immer, aber weitgehend. Leider oder zum Glück."
"Und Sie halten sich für einen Star?", fragte Carrolls Anwältin Roberta Kaplan.
"Ich denke schon, ja", antwortete Trump.
Donald Trump hatte sich für Aussage entschuldigt
Die Audioaufnahme von Trumps frauenverachtender Äußerung war im Wahlkampf 2016 bekannt geworden und hatte dem damaligen republikanischen Präsidentschaftskandidaten viel Gegenwind eingebracht – auch aus den eigenen Reihen. Trump hatte daraufhin eingeräumt, dass die Aussage ein Fehler war: "Ich habe es gesagt. Es war falsch. Ich entschuldige mich", erklärte er in einer aufgezeichneten Botschaft, die sein Wahlkampfteam veröffentlichte.
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Carroll beschuldigt Trump, sie Mitte der 90er-Jahre in einer Umkleidekabine des Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan vergewaltigt zu haben. Außerdem habe er ihrem Ruf und ihrer Karriere geschadet, in dem er die Tat Jahre später während seiner Amtszeit bestritt und erklärte, die Autorin sei "nicht sein Typ" und würde "total lügen". Ein von der 79-Jährigen beauftragter Experte für soziale Medien und Marketing sagte den Geschworenen am Donnerstag, dass die Kosten für die Behebung des Reputationsschadens durch Trumps Äußerungen zwischen 368.000 und 2,8 Millionen US-Dollar liegen könnten, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.
Strafrechtlich sind Carrolls Vorwürfe gegen Trump verjährt, zivilrechtlich jedoch nicht. Die langjährige Kolumnistin für das Magazin "Elle" und frühere Fernsehmoderatorin hat den Ex-Präsidenten daher wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der Verleumdung auf Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe verklagt. Der Zivilprozess begann vor einer Woche.
Quellen: Reuters, "Huffington Post", "New York Times", "The Hill"