Einheitliche Regeln
Landeskirche übernimmt Richtlinie zu sexualisierter Gewalt

Die sächsische Landessynode kam am Freitag und Samstag in der Dreikönigskirche in Dresden zu einer Sondersitzung zusammen. (Arch
Die sächsische Landessynode kam am Freitag und Samstag in der Dreikönigskirche in Dresden zu einer Sondersitzung zusammen. (Archivbild) Foto
© Robert Michael/dpa
Auch in Sachsen gilt nun für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche eine einheitliche Anerkennungsregelung.

Die sächsische Landeskirche hat die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt übernommen. Das entschied die Landessynode bei ihrer Sondertagung in Dresden. Damit gilt eine einheitliche Grundlage zur Anerkennung des erlittenen Leides. Die Richtlinie stammt vom März 2025. Sie wurde von der Landesynode mit großer Mehrheit ohne Änderungen beschlossen und ist damit unmittelbar geltendes Recht, wie es hieß. 

Die Richtlinie setzt einen einheitlichen Rahmen für die Anerkennungszahlungen, die den Betroffenen zustehen. Pauschal sind das 15.000 Euro bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch wenn der Strafbestand bereits verjährt ist. Eine zusätzliche, individuell zu bemessene Anerkennungsleistung ist je nach Schwere der Tat und den individuellen Traumaspätfolgen möglich.

"Diese Anerkennungsrichtlinie folgt nicht einer rein juristischen Logik", sagte Landesbischof Tobias Bilz vorab. Wenn jemand sein erlittenes Leid vor der Anerkennungskommission plausibel machen könne, übernehme die Kirche dafür Verantwortung. Der Rechtsweg sei davon völlig unbenommen und bleibe Betroffenen weiter offen, betonte Bilz. Die Betroffenen hätten erheblichen Wert auf die Umsetzung der Richtlinie gelegt.

Ost-Landeskirchen wegen langsamer Umsetzung in der Kritik

Bereits vor knapp einem Jahr hatte die EKD die Richtlinie vorgelegt. Die ostdeutschen Landeskirchen waren wegen Verzögerungen bei der Umsetzung in die Kritik geraten. Nach dem Beschluss in Sachsen stehen noch Entscheidungen in Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und Anhalt/Mitteldeutschland aus. Die westdeutschen Verbünde setzten die Richtlinie bereits - wie von der EKD angestrebt - mit Start im Januar 2026 um.

Bilz übte Selbstkritik zu der Verzögerung. Der Beratungsbedarf sei in der sächsischen Landeskirche besonders hoch gewesen. Man habe abgewartet, wie sich die anderen zu dem Thema verhalten. "Diese Phase des Beratens und Schauens war, würde ich rückblickend sagen, zu lang."

Fälle von sexualisierter Gewalt in der Landeskirche

Die Kirchenleitung hatte im November aktuelle Zahlen zu bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche vorgelegt. Seit Beginn der Rechnung 1946 wisse man von 141 Betroffenen und 84 Beschuldigten. Seit 2020 widme sich die unabhängige Anerkennungskommission der Landeskirche diesem Thema. Seither seien an 58 Betroffene Anerkennungsleistungen in Höhe von 698.000 Euro ausgezahlt worden.

dpa

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