Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt - finanziell hat sie davon wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.