Musik in den sozialen Medien
Vorsicht, es kann teuer werden!

In vielen Videos in den sozialen Medien darf auch die richtige Musik nicht fehlen.
In vielen Videos in den sozialen Medien darf auch die richtige Musik nicht fehlen.
©  iStock via Getty Images/Deagreez

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Immer wieder kommt es zu Abmahnungen wegen Musik in Social-Media-Videos. Doch wer darf welche Songs nutzen - und wie schützt man sich?

Cafés, Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Tierheime... sie alle setzen längst auf Instagram-Reels, TikTok-Videos oder YouTube Shorts, um auf sich aufmerksam zu machen. Und fast immer läuft Musik dazu, denn ohne den passenden Soundtrack funktioniert kaum ein Social-Media-Video. Doch es kommt immer wieder zu Abmahnungen, die für große Verunsicherung sorgen: Kleine Accounts erhalten Schreiben von Anwaltskanzleien, die im Auftrag von Musiklabels Schadensersatz fordern. Diese Forderungen können auch schnell im fünfstelligen Bereich liegen und im Ernstfall auch ganz normale Nutzerinnen und Nutzer erreichen.

Warum die Musikbibliotheken eine Falle sein können

Instagram, TikTok und YouTube stellen ihren Usern riesige Musikbibliotheken zur Verfügung. Songs lassen sich mit wenigen Klicks in jedes Video einbinden. Das suggeriert, dass alles erlaubt sei. Doch diese Annahme ist falsch.

Die Plattformen haben mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA und mit einzelnen Labels in der Regel nur Lizenzen für die private, nicht-kommerzielle Nutzung vereinbart. Für Instagram heißt es in den Musikrichtlinien sinngemäß, dass die Nutzung von Musik für gewerbliche Zwecke verboten sei, sofern keine eigenen Lizenzen vorliegen. TikTok unterscheidet zwischen der allgemeinen Bibliothek für Privatnutzer und einer separaten "Commercial Music Library" für geschäftliche Inhalte. Und auch bei YouTube gilt: Die Audio Library richtet sich an Creators, doch kommerzielle Werbung mit Chartmusik ist damit nicht abgedeckt.

Das Grundproblem ist auf allen Plattformen dasselbe: Technisch steht die Musik auch Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung, die sie rechtlich gar nicht verwenden dürfen. Wer etwa einen geschäftlichen Account betreibt und einen aktuellen Hit unter sein Video legt, begeht im Zweifel eine Urheberrechtsverletzung - egal ob auf Instagram, TikTok oder YouTube.

Wer darf was? Die drei entscheidenden Kategorien

Wer einen rein privaten Account betreibt und keinerlei kommerzielle Absichten verfolgt, kann die jeweilige Musikbibliothek in der Regel bedenkenlos nutzen. Die Lizenzvereinbarungen der Plattformen decken diesen Fall ab, solange die Inhalte rein persönlich sind und nur auf der jeweiligen Plattform erscheinen.

Bei Business-Accounts und Unternehmensprofilen sieht es anders aus. Wer ein geschäftliches Profil betreibt, nutzt Social Media per Definition kommerziell. Die regulären Musikbibliotheken sind dann tabu. Alle großen Plattformen schränken die Auswahl für Geschäftskonten technisch ein, doch es kann Lücken und Fehlanzeigen geben.

Die schwierigste Kategorie sind Creator-Accounts und vermeintlich private Profile. Auch ein Privatprofil kann rechtlich als gewerblich eingestuft werden, wenn regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen beworben werden. Ein Fotograf, der auf einem Standard-Account eigene Arbeiten mit Chartmusik unterlegt, könnte ebenso von rechtlichen Folgen betroffen sein wie ein gemeinnütziger Verein, der für seine Veranstaltungen wirbt. In der Theorie kann es auch bei einem User schon schwierig werden, wenn er beispielsweise einen kleinen Etsy-Shop oder Dienstleistungen bewirbt. Entscheidend ist nicht der Account-Typ, sondern der Charakter des Inhalts. Die Bewertung, ob eine Nutzung als kommerziell gilt, trifft im Zweifelsfall ein Gericht und nicht die Plattform.

Welche Musik dürfen Unternehmen und Creator sicher nutzen?

Für Instagram und Facebook bietet Meta die sogenannte Sound Collection an. Die Bibliothek umfasst über 14.000 lizenzfreie Tracks und Soundeffekte und ist seit Juni 2025 direkt in der Instagram-App unter dem Tab "Lizenzfrei" zu finden. Aktuelle Chart-Hits sucht man dort vergeblich, dafür ist die Nutzung auch für gewerbliche Zwecke ausdrücklich freigegeben. Wichtig dabei: Der Urheber muss korrekt angegeben werden.

Auf TikTok steht Geschäftskonten die Commercial Music Library zur Verfügung. Sie enthält Titel, die speziell für die kommerzielle Nutzung freigegeben sind, allerdings fehlen auch hier die meisten populären Songs.

Daneben gibt es externe Anbieter wie Epidemic Sound, Artlist, Premiumbeat oder Musicfox, die plattformübergreifend lizenzierte Musik anbieten. Die Bedingungen variieren je nach Anbieter und Tarif, weshalb vor der Nutzung immer geprüft werden sollte, ob die gewünschte Plattform auch tatsächlich abgedeckt ist. Grundsätzlich gilt nämlich: Lizenzen sind immer plattformgebunden. Ein Track aus der Meta Sound Collection darf nicht einfach auf TikTok hochgeladen werden und umgekehrt.

Die sicherste Variante bleibt eigene Musik - selbst produziert oder in Auftrag gegeben.

Die fünf größten Irrtümer

Erstens glauben viele, dass kurze Ausschnitte von 15 oder 30 Sekunden automatisch erlaubt seien. Das stimmt nicht. Es gibt keine gesetzliche Ausnahme für kurze Musikschnipsel, sobald die Nutzung kommerziell ist.

Zweitens gehen viele davon aus, dass ein Song aus der Plattform-Bibliothek frei nutzbar sei, wenn er dort angezeigt wird. Doch die Plattformen zeigen Musik auch Nutzern an, die sie rechtlich nicht verwenden dürfen, etwa nach einem Wechsel vom privaten zum Business-Account.

Drittens meinen manche, ein bei iTunes oder Spotify gekaufter Song dürfe auch in Videos genutzt werden. Der Kauf berechtigt jedoch nur zum privaten Hören, nicht zur kommerziellen Verwendung. Auch wenn die Musik legal gekauft wurde, ist eine Nutzung ohne entsprechende Lizenz nicht gestattet.

Viertens wiegen sich Betreiber kleiner Accounts in Sicherheit, weil sie glauben, nicht aufzufallen. Doch die Erfahrung zeigt: Auch Accounts mit kleiner Reichweite können betroffen sein.

Und fünftens halten viele die Verlinkung des Künstlers für eine Art Gegenleistung, die die Musiknutzung legitimiert. Aus Sicht der Rechteinhaber ist das zwar höflich, ändert das jedoch nichts an der Lizenzpflicht.

Was bei einem Verstoß droht

Die Plattform selbst kann bei einem Verstoß den Beitrag entfernen, den Ton stummschalten oder den Account sperren. Deutlich schwerer wiegen allerdings die Konsequenzen abseits der Plattform: Rechteinhaber oder deren Kanzleien können eine Abmahnung verschicken, die neben einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz enthält. Die Forderung orientiert sich an einer sogenannten fiktiven Lizenzgebühr - also dem Betrag, den eine ordnungsgemäße Lizenzierung gekostet hätte. Hinzu kommen Anwaltskosten. In der Praxis können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Was jetzt zu tun ist

Wer als Unternehmen oder Gewerbetreibender in der Vergangenheit Musik aus den regulären Bibliotheken in Videos verwendet hat, sollte diese Beiträge prüfen und im Zweifel überarbeiten - also die Musik entfernen oder durch einen lizenzierten Track ersetzen. Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht vorschnell unterschreiben, sondern einen Fachanwalt für Urheber- oder Medienrecht konsultieren.

Vor jedem neuen Video lohnen sich drei Fragen: Ist mein Inhalt kommerziell? Stammt die Musik aus einer lizenzierten Quelle? Und habe ich den Urheber korrekt angegeben? Im Zweifel gilt: Lieber einen lizenzfreien Track wählen als auf den Trendsong setzen.

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