Der folgenschwere Abend liegt mehr als drei Jahrzehnte zurück. Nun zieht Karlsruhe auch im zweiten Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland einen Schlussstrich.
Nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Saarland im Jahr 1991 gibt es keine zweite Verurteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Dienstag den Freispruch für den damaligen Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis vom Vorwurf der Beihilfe. Bei dem Anschlag starb der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah, der Täter ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. (Az. 3 StR 534/24)
Vor 34 Jahren stirbt ein Mann bei einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Das Verfahren gegen einen Freund des Täters wegen Beihilfe zum Mord ist nun abgeschlossen.
Vor 34 Jahren stirbt ein Mann bei einem rassistischen Brandanschlag im Saarland. Der Prozess gegen einen Freund des Täters wegen Beihilfe zum Mord endet zunächst mit einem Freispruch. Bleibt das so?
Warum stuft die Bundesanwaltschaft den Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt mit sechs Toten und über 300 Verletzten nicht als Staatsschutzfall ein? Was das für das Verfahren in Magdeburg bedeutet.