Sexualstrafrecht: Hubig will „Ja heißt Ja"-Regelung

Justizministerin Hubig
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich im Sexualstrafrecht für eine Einführung des Konsensprinzips nach dem Motto „Nur Ja heißt Ja“ ein. „Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu 'Ja heißt Ja' im Strafrecht in Deutschland gehen“, sagte Hubig am Freitag in Luxemburg. Sie wolle nun in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.

In EU-Staaten wie Schweden, Spanien und Frankreich gilt bereits das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“: Sex gilt nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind.

In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.

„Wir haben 2016 schon einen Paradigmenwechsel vollzogen zu 'Nein heißt Nein'“, sagte Hubig. „Und ich bin der Meinung, dass die Zeit jetzt reif ist.“ Innerhalb der Bundesregierung gebe es schon Konsens darüber, das Ja- heißt-Ja-Prinzip im Sexualstrafrecht für Jugendliche einzuführen. „Und ich denke, wir sollten in der Konsequenz jetzt auch innerhalb der Koalition darüber diskutieren, ob wir nicht den gesamten Schritt gehen können.“ Es gehe um „mehr Schutz für Betroffene von Gewalt“ und „klare Regeln“.

Noch im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. „Wir sind jetzt bei einer 'Nein heißt Nein'-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert“, sagte sie bei einer Regierungsbefragung.

AFP