Die Details dieser Nacht lassen uns fassungslos zurück. Warum hat keiner der Beteiligten rechtzeitig interveniert? Eine Frage, die für mich bis heute unbeantwortet ist", schreibt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in der Broschüre mit dem Titel: "Der Tod von Laye-Alama Conde". Das Büchlein, das der Innensenator zusammen mit dem Polizeipräsidenten herausgegeben hat, wurde heute in Bremen der Presse vorgestellt.
Auf knapp 40 Seiten arbeitet die Polizei den Tod des Afrikaners Laye-Alama Conde auf. Der 37-jährige starb Anfang 2005, nachdem ihm der Arzt Igor V. im Bremer Polizeigewahrsam zwangsweise Brechmittel eingeflößt hatte. Zwei Mal wurde der Mediziner vom Landgericht Bremen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof kassierte die Urteile. Ein drittes Verfahren wurde im November gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt. Juristisch ist der Fall damit erledigt. Doch die Bremer Polizei will aus Fehlern lernen, wie eine Sprecherin betont. Deshalb hat sie jetzt die Broschüre herausgegeben - als Anschauungs- und Fortbildungsmaterial für Polizisten.
Broschüre mit Seltenheitswert
Die Broschüre dürfte Seltenheitswert haben. Die Polizei ist nicht gerade für Selbstkritik bekannt. "Den Tod von Laye-Alama Condé bedauere ich zutiefst", versichert Innensenator Mäurer nun. Er war damals als Staatsrat Stellvertreter von Justizsenator Henning Scherf (SPD). Scherf gehörte zu den Politikern, die die zwangsweise Brechmittelvergabe 1992 absegneten. "Meine Kinder haben dieses Brechmittel auch schon mehrfach genommen", erzählte Scherf gern. Selbst als das Oberlandesgericht Frankfurt 1996 entschied, dass das "Verabreichen von Brechmitteln" gegen die "Menschenwürde und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht" verstoße, pochte der bekennende Christ auf die umstrittene Beweismittelgewinnung: "Die jungen Männer, die sich ihrer Strafverfolgung entziehen wollen, haben mit dieser Art Kriminalität den verfassungsrechtlichen Schutz verlassen", sagte der Jurist damals.
Noch im September des vergangenen Jahres verteidigte Scherf, inzwischen im Ruhestand, den Einsatz von Brechmitteln vor dem Landgericht Bremen, wo er als Zeuge im Verfahren gegen den Polizeiarzt geladen war. Pikant: Zu dieser Zeit arbeitete das Innenressort längst an der Broschüre, in der sich die Polizei jetzt geläutert zeigt. "Für uns heiligt auch der Zweck nicht die Mittel", versichert Bremens Polizeipräsident Lutz Müller nun. Müller war 2005 Referatsleiter im Innenressort. "Unter polizeilicher Obhut darf auch bei rechtlich legitimierter Gewaltanwendung kein Mensch ums Leben bzw. nachhaltig zu Schaden kommen", betont der Polizeichef jetzt. Müller will "…, dass wir und nachfolgende Generationen von Polizistinnen und Polizisten sich mit dem Tod von Laye-Alama Condé und den Begleitumständen ernsthaft, vorwurfs- und vorurteilsfrei auseinandersetzen".
Bremen im Abseits
Lehren, die schon früher hätten gezogen werden können. Denn schon Anfang der 90er Jahre stand Bremen politisch im Abseits. Nur fünf von 16 Bundesländern zwangen Drogendealer zum Erbrechen: Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hessen und Hamburg. Selbst die konservativen Bayern lehnten diese Methode als "nicht verhältnismäßig" ab. Und auch international war die zwangsweise Brechmittelvergabe geächtet: 33 Staaten des Europarates lehnten sie ab, darunter Länder wie Albanien, die Ukraine und die Türkei. In den USA hatte das Oberste Bundesgericht schon 1952 entschieden, dass "diese Methoden zu sehr an Folterhandlungen heranreichen".