Die Affäre um die Aktenvernichtung beim Bundesamt für Verfassungsschutz lässt ein neues NPD-Verbotsverfahren aus Sicht des Unionsinnenexperten Hans-Peter Uhl in weite Ferne rücken. Das Material des Verfassungsschutzes sei nun "natürlich angreifbarer als früher", sagte der CSU-Politiker der "Berliner Zeitung". Die Anwälte der NPD würden sich die Affäre zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen. Dem sei schwer zu begegnen, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion.
Ende Juni war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Akten zum Fall der Neonazi-Mordserie vernichtet hatte, nachdem das Trio aus Zwickau aufgeflogen war. Wenige Tage später trat der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm wegen des Skandals zurück. Auch die obersten Verfassungsschützer von Thüringen, Thomas Sippel, und von Sachsen, Reinhard Boos, gaben ihr Amt ab.
Ein Verbotsverfahren sei nach der Vernichtung von Geheimdienstakten mit einem Bezug zum Rechtsextremismus jetzt "noch unwahrscheinlicher, als es vorher schon war", sagte Uhl dem Blatt. Es werde aber auch von niemandem mehr ernsthaft betrieben. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Vor diesem Hintergrund hatten die Innenminister von Bund und Ländern im März 2012 beschlossen, bis spätestens Anfang April alle V-Leute in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene abzuziehen.