Nach dem Rückfall eines entlassenen Sexualtäters in Dortmund sieht sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in ihren Befürchtungen bestätigt. "Es ist zu meinem Bedauern genau das eingetroffen, was Bayern, andere Länder und viele Experten befürchtet haben", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung". "Meine Meinung ist, dass keiner der ehemaligen Sicherungsverwahrten frei herumlaufen darf, solange noch eine Gefahr von ihm ausgeht."
In Dortmund war am Donnerstag ein 49-Jähriger festgenommen worden, der nach dem Ende einer monatelangen, intensiven Polizeiüberwachung im Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hatte. Gegen den Mann erging Haftbefehl. Der Mann war bis September vergangenen Jahres in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entlassen werden. Rund 80 weitere Fälle waren von dem Beschluss betroffen.
Sicherungsverwahrung muss bis 2013 umgestaltet werden
Die EGMR-Richter hatten wiederholt kritisiert, dass sich die Sicherungsverwahrung zu wenig von einer Haftstrafe unterscheidet. Zudem entschied auch das Bundesverfassungsgericht im Mai, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu gestalten ist. Mit der Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Strafe bereits abgesessen haben.
Bund und Länder müssen die Sicherungsverwahrung nun gemeinsam reformieren - der Bund muss die "wesentlichen Leitlinien" vorgeben. Merk sagte: "Wir müssen gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium den Spielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht gelassen hat, bis an die Grenze ausschöpfen." Viele Täter seien weder therapiewillig noch belehrbar. "Sie haben schreckliche Verbrechen begangen, das Leben anderer ausgelöscht oder für immer zerstört und sind in der Regel nicht bereit, sich mit diesen Taten auseinanderzusetzen", sagte Merk.
Warten auf den Bundesgesetzgeber
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte in der vergangenen Woche die Bundespolitik aufgefordert, bei der Reform Tempo zu machen. "Wir warten als Land händeringend darauf, dass der Bundesgesetzgeber endlich Regelungen schafft." Einige Länder beginnen bereits mit den Vorbereitungen für eine Reform. Wie Merk ausführte, wird in Bayern eine geschlossen therapeutische Einrichtung mit 84 Plätzen geschaffen, "die sich von der Strafhaft so deutlich unterscheidet, dass wir die Vorgaben aus Straßburg erfüllen".