Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Dienstag weitgehend einen Beschluss des Bundestages, dass die Wahl vom September 2021 wegen Pannen bei der Vorbereitung und der Stimmabgabe in etwa einem Fünftel der Wahlbezirke Berlins wiederholt werden muss. Vertreter verschiedener Parteien begrüßten das Urteil.
Video Verfassungsgericht bestätigt teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin

STORY: Die Bundestagswahl muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte damit am Dienstag weitgehend einen Beschluss des Bundestages, dass die Wahl vom September 2021 wegen Pannen bei der Vorbereitung und der Stimmabgabe in etwa einem Fünftel der Wahlbezirke Berlins wiederholt werden muss. Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler setzte umgehend als Wahltermin für 455 von 2256 Wahlbezirken den 11. Februar fest. Stephan Bröchler, Landeswahlleiter Berlin: "Ich habe ja das Amt nach der Wahl angetreten und habe eine klare Reformagenda. Wir wissen, was wir verändern wollen und haben viel verändert. Es sind Fehler gemacht worden, gravierende Fehler. Die sind - die haben wir aber zum Teil schon behoben und werden durch Strukturreformen dafür sorgen, dass solche Pannen eben nicht mehr passieren." Für die Machtverhältnisse im Parlament mit einer Mehrheit für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP dürfte das keine Auswirkungen haben. Auch die Abgeordneten der aufgelösten Fraktion Die Linke müssen wohl nicht um ihren Verbleib im Bundestag fürchten. Ihr gelang der Wiedereinzug in den Bundestag 2021 nur, weil sie drei Direktmandate gewann - zwei davon in Berlin. Dietmar Bartsch, Ex-Fraktionsvorsitzender Linke: "Diese beiden Wahlkreise sind so wenig betroffen, dass die Linke gesichert diese Wahlkreise behalten wird. Gesine Lötzsch und Gregor Gysi vertreten die Wahlkreise im Deutschen Bundestag und wir werden entsprechend auch im Deutschen Bundestag als Linke vertreten sein." CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßte des Karlsruher Urteil: "Das Bundesverfassungsgericht hat eben gesagt, was eigentlich klar sein sollte. Wahlen müssen funktionieren, ansonsten funktioniert keine Demokratie und die abgewählte rot-grün-rote Regierung hat versagt." Auch Vertreter der Ampel-Fraktionen begrüßten das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht habe den Beschluss der Ampel-Koalition zum Umfang der Wahlwiederholung in Berlin weitgehend bestätigt, hieß es.