Todesstrafe Japan richtet nach zwei Jahren wieder Menschen hin – die Praxis dort ist umstritten

In einem Raum wie diesem werden zum Tode Verurteilte in Japan gehängt
In einem Raum wie diesem werden zum Tode Verurteilte in Japan gehängt
© JIJI PRESS / AFP
In Japan wird noch die Todesstrafe vollstreckt. Am Dienstag wurden das erste Mal seit 2019 drei Menschen erhängt. Die Verurteilten sitzen oft Jahre in Gefängnissen und erfahren erst wenige Stunden vorher von ihrer Hinrichtung. Eine Praxis, die viele kritisieren. 

In mehr als 50 Ländern auf der Welt wird die Todesstrafe noch angewendet. Auch in Japan. Dort sind erstmals seit zwei Jahren wieder Todesurteile vollstreckt worden. Drei verurteilte Mörder wurden nach Behördenangaben am Dienstag durch Erhängen hingerichtet. Unter den Hingerichteten war laut Behördenangaben ein 65-Jähriger, der im Jahr 2004 seine Tante, zwei Cousins und vier weitere Menschen getötet hatte. Bei den beiden anderen handelte es sich demnach um einen 54-Jährigen und seinen 44-jährigen Komplizen, die im Jahr 2003 zwei Angestellte einer Spielhalle getötet hatten.

Zuletzt waren in Japan 2019 drei Männer hingerichtet worden. 2018 gab es 15 Hinrichtungen, darunter 13 von Mitgliedern der Aum-Sekte wegen des tödlichen Sarin-Angriffs in der Tokioer U-Bahn von 1995.

Kein Kontakt für Todeskandidaten in Japan

Landesweit sitzen in Japan mehr als 100 Häftlinge im Todestrakt. Exekutionen werden in dem Land durch Erhängen vollstreckt, meist erst viele Jahre nach der Verurteilung. Es kommt vor, dass Verurteilte jahrzehntelang auf die Hinrichtung warten. In den Zellen sind die Insassen isoliert. Da sie als Todeskandidaten weniger Rechte als andere Gefängnisinsassen haben, werden Besuche oder Kommunikation nach draußen verwehrt, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schrieb. Das betrifft auch die Familie.

Todeskandidaten werden in Japan erst wenige Stunden vor dem Termin über ihre bevorstehende Hinrichtung informiert, was viele als grausam kritisieren, da es für permanente Todesangst sorge. Oft werden die Familien der Verurteilten erst nach der Hinrichtung informiert. Derzeit läuft eine Klage von zwei Häftlingen gegen dieses Vorgehen. Sie kritisieren es als illegal und fordern eine hohe Entschädigung für den psychischen Stress, der durch das ständige Leben in Unsicherheit ausgelöst werde. Laut Amnesty International gibt es keine feste Reihenfolge bei den Hinrichtungen. Es könne jederzeit jeden treffen, schrieben sie in einem Bericht von 1997.

Hohe Zustimmung für Todesstrafe in Bevölkerung

Die Menschenrechtsorganisation kritisiert zudem, dass es in Japan keine Schutzgarantien gegen den Vollzug der Todesstrafe an Personen mit geistigen, psychosozialen oder intellektuellen Behinderungen gebe.

Die Regierung rechtfertigte das Festhalten an der Todesstrafe als notwendig im Kampf gegen "grauenhafte Verbrechen". Der japanische Anwaltsverband verurteilte die Exekutionen dagegen und forderte die Abschaffung der Todesstrafe, die in Japan meist auf Verbrechen mit Todesfolge verhängt wird. Auch in der Bevölkerung ist die Zustimmung zur Todesstrafe sehr hoch. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2015 lag die Zustimmungsquote bei 80 Prozent. Nur rund zehn Prozent waren für eine Abschaffung.

Die Frage nach dem Festhalten an der Todesstrafe rühre an "die Grundlagen des japanischen Strafjustizsystems", betonte der stellvertretende japanische Kabinettssekretär Seiji Kihara am Dienstag. Im Kampf gegen "grauenvolle Verbrechen" könne nicht auf Hinrichtungen von Schwerverbrechern verzichtet werden und eine Abschaffung der Todesstrafe wäre "unangemessen", betonte er.

AFP
rw

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