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Flüchtlingspolitik Nicht nur Trump, auch die Schweiz inhaftiert Kinder - manche sind unter vier Jahre alt

Das Flughafengefängnis in Kloten im Kanton Zürich.  Auch hier landen Asylsuchende, die Abgeschoben werden sollen
Das Flughafengefängnis in Kloten im Kanton Zürich.  Auch hier landen Asylsuchende, die Abgeschoben werden sollen
© Christian Beutler / DPA
US-Präsident Donald Trump wird heftig kritisiert, weil er Migrantenfamilien einsperren lässt. Die Schweiz nimmt ebenfalls Flüchtlinge in Haft, egal, wie alt sie sind.

In den USA herrscht große öffentliche Empörung über Donald Trumps Null-Toleranz-Politik gegenüber Flüchtlingen, weil der US-Präsident Familien mit Kindern inhaftieren lässt und zunächst sogar Kinder ihren Eltern weggenommen und in Heimen untergebracht wurden. In der Schweiz werden ebenfalls minderjährige Asylbewerber in Gefängnisse gesperrt. Und auch dort regt sich Widerstand gegen das Vorgehen.

Schweiz inhaftiert auch Kleinkinder

Zwischen 2011 und 2014 hätten insgesamt 200 minderjährige Asylbewerber in Abschiebehaft gesessen, heißt es in einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Schweizer Nationalrats. Genaue Angaben seien schwierig, weil die Kantone es mit der Registrierung der Inhaftierten nicht so genau nähmen. Die Kommission kritisierte das als "gravierende Mängel" und forderte den Bundesrat auf, die Fälle der Fehlerfassungen aufzuarbeiten.

Laut einer Evaluation durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle waren 128 der 200 inhaftierten Minderjährigen unter 15 Jahre alt. 63 seien Kleinkinder im Alter von bis zu vier Jahren gewesen. Mit Ausnahme von einer 14 Jahre alten Person habe es sich ausschließlich um begleitete Minderjährige gehandelt.

GPK fordert Bundesrat zum Handeln auf

Die Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren sei ein klarer Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, erklärte die GPK. Auch das Schweizer Ausländergesetz verbietet Abschiebehaft für unter 15-Jährige explizit. Die GPK forderte den Schweizer Bundesrat deshalb auf, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht in Abschiebehaft genommen werden. Für den Vollzug der Ausweisung von Familien seien alternative Möglichkeiten zu prüfen und zu fördern. Bei Minderjährigen über 15 Jahren müsse sichergestellt werden, dass die Haft lediglich als letztes Mittel und stets zweckmäßig eingesetzt werde.

"Unnötige Härten gegenüber Familien mit kleinen Kindern oder gegenüber Minderjährigen sollten vermieden werden", mahnte GPK-Präsident Alfred Heer laut dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Kinder ins Gefängnis stecken wolle niemand in der Schweiz. Schließlich gehe es nicht um Kriminelle.

Die Schweizer Abschiebehaft sorgt immer wieder für Kritik. Schon vor drei Jahren habe ein UN-Ausschuss die Inhaftierung Minderjähriger kritisiert, berichtet der SRF. Zu den Vorwürfen der GPK müsse der Schweizer Bundesrat nun Stellung beziehen. Dafür habe er Zeit bis Ende September.

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