Drei Monate nach ihrer Verurteilung wegen versuchter Kindesentführung hat Tschads Präsident Idriss Déby sechs Mitarbeiter der französischen Hilfsorganisation Arche de Zoé begnadigt. Dasselbe gelte für einen ebenfalls verurteilten Tschadier, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung Débys. Die Freilassung der sechs Franzosen sei nun nur noch eine "Frage von Stunden", erklärte deren Verteidigung. Medienberichten zufolge könnten vier der Franzosen allerdings umgehend wieder in Untersuchungshaft genommen werden.
Ermittlungen wegen Adoptionsbetrugs gehen weiter
Die nun Begnadigten hatten stets erklärt, sie hätten nichts Unrechtes getan, sondern Kinder vor dem drohenden Tod retten wollen. "Die Weisheit hat sich durchgesetzt", sagte der Anwalt der Krankenschwester Nadia Mérini, eine der sechs Festgenommenen, am Montag. Allerdings wird gegen vier Mitglieder der Gruppe in Frankreich weiter wegen Betrugs sowie illegaler Vermittlungstätigkeit bei der Adoption von Kindern ermittelt.
Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner erklärte in einer Pressemitteilung, er habe "Verständnis" für die Erleichterung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Dieses "traurige Abenteuer" dürfe nicht am Ruf der Hilfsorganisationen rütteln, fügte er hinzu.
Unklar, ob Millionenstrafe bereits gezahlt wurde
Die Franzosen waren im Dezember in dem zentralafrikanischen Land wegen versuchter Kindesentführung zu acht Jahren Zwangsarbeit und zur Entschädigung der Familien in Höhe von etwa sechs Millionen Euro verurteilt worden. Sie hatten versucht, 103 angebliche Waisenkinder aus der sudanesischen Krisenregion Darfur illegal nach Frankreich auszufliegen. Die meisten der Kinder stammten allerdings aus dem Tschad und hatten noch Familien.
Die Helfer waren nach dem Urteil nach Frankreich gebracht worden. Dort wurde die Verurteilung zu Zwangsarbeit in eine Haftstrafe umgewandelt. Nach einem bilateralen Abkommen konnten die Franzosen aber nur von Déby persönlich begnadigt werden, auch wenn sie in Frankreich ihre Strafe verbüßen. Zunächst war unklar, ob die Millionenstrafe beglichen wurde, die Déby kürzlich noch als Bedingung für ihre Freilassung genannt hatte. Die französische Regierung hatte betont, dass sie nicht dafür aufkommen werde.