Mit einem Zugeständnis an Tschechiens Präsident Vaclav Klaus haben die Staats- und Regierungschefs der EU am Donnerstag den Weg für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon so gut wie freigemacht. Sie einigten sich am Donnerstagabend in Brüssel auf eine Formel, die Klaus zur Bedingung für seine Unterschrift unter die Ratifizierungsurkunde gemacht hatte. Sofern jetzt das tschechische Verfassungsgericht Anfang November den Vertrag erneut für legal erklärt, könnte dieser nach Unterschrift durch Klaus zum Jahresende in Kraft treten.
Die Gipfelrunde applaudierte, als Schwedens Premierminister Fredrik Reinfeldt die Einigung verkündete, sagten EU-Diplomaten. Reinfeldt erwartet nach der Einigung eine rasche Ratifizierung des Lissabon-Vertrags. "Der Weg für die Ratifizierung durch Tschechien steht jetzt offen", sagte er am Donnerstagabend in Brüssel nach den Gipfelberatungen. Die mit Prag vereinbarte Fußnote sei "auch von den benachbarten Ländern" Tschechiens akzeptiert worden. "Die Einigung war möglich, weil viele europäische Politiker Führungsstärke und guten Willen gezeigt haben", sagte Reinfeldt. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte: "Alle politischen Hürden sind beseitigt. Der Lissabon-Vertrag kann sehr rasch in Kraft treten, sofern auch das tschechische Verfassungsgericht zustimmt."
Tschechien erhält eine Fußnote zum Vertrag, mit der klargestellt wird, dass die im Lissabon-Vertrag enthaltene Grundrechtecharta keine Rechtsgrundlage für mögliche Klagen gegen die sogenannten Benes-Dekrete von 1945 sind. Auf der Grundlage dieser Dekrete waren mehr als zwei Millionen Sudetendeutsche und Hunderttausende von Ungarn aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben worden.
Die nunmehr nachträglich genehmigte Fußnote entspricht einer Formulierung, die von Großbritannien und Polen bereits während der Verhandlungen zum Lissabon-Vertrag durchgesetzt worden war. Darin heißt es, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe kein Recht, Verwaltungsvorschriften der beiden Staaten unter Berufung auf die Grundrechtecharta für illegal zu erklären. Es würden keine einklagbaren Rechte geschaffen, die Großbritannien und Polen nicht selbst in ihrem Recht vorgesehen hätten. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich auch auf einen Paragraphen in der Abschlusserklärung des Gipfels, mit der Bedenken Ungarns und der Slowakei Rechnung getragen werden soll.
Nach der Einigung mit den Regierungen Tschechiens und der Slowakei ging es im Kreis der Staats- und Regierungschefs vor allem darum, auch die Zustimmung von Ungarn, Deutschland und Österreich zu bekommen. Diese drei Staaten hatten zur Bedingung für ihr Einverständnis gemacht, dass in keinem EU-Text die Rechtmäßigkeit der Benes-Dekrete - wie ursprünglich von Prag gefordert - direkt und namentlich erwähnt werden dürften. Die Formulierungen müssten jenen entsprechen, die für Großbritannien und Polen vereinbart worden waren.