Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Das Parlament beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) eine entsprechende Reform des Wahlrechts.
Grüne, CDU und SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Damit wird nicht nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt.
Tiefgehende Reform in Baden-Württemberg
Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von der tiefgreifendsten Reform seit Bestehen des Landes. Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Der oder die wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt – dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür.
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Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Die Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.