Dieser Meinungsbeitrag ist Teil einer Pro/Contra-Debatte zur Diskussion rund um das Geheimtreffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremen. Die Frage: Soll die AfD verboten werden oder nicht? Den Contra-Part zu diesem Pro-Stück finden Sie unter diesem Link.
Wer geglaubt hat, die AfD werde sich schon irgendwie einfügen in den parlamentarischen Rechtsstaat, muss jetzt die Wahrheit erkennen: Diese Partei ist eine existenzielle Bedrohung für unsere Demokratie – und gehört deshalb verboten.
Offenbar bis in die Parteispitze hinein fantasieren ihre Vertreter von einer "Remigration" nicht deutschstämmiger Menschen. In die Tat umgesetzt würde das die gewaltsame Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland bedeuten – Verbrechen, die in unserem Rechtsstaat gar nicht möglich wären. Die AfD verfolgt also Ziele, die ohne einen Umsturz der demokratischen Ordnung nicht zu erreichen sind. Es könnte der "rauchende Colt" für ein Verbotsverfahren gegen die AfD sein, was das Recherchenetzwerk "Correctiv" jetzt aufgedeckt hat.
Die Größe der AfD ist kein Argument gegen ihr Verbot – im Gegenteil
Eine Partei, deren Führungsleute in konspirativer Weise mit organisierten Rechtsextremisten Deportationspläne für die Zeit nach einem Umsturz (!) aushecken, hat in der Bundesrepublik keine Existenzberechtigung. Es ist das Gründungsversprechen dieses Staates, nie wieder rassistische Gewaltmenschen in die Nähe der Macht zu lassen. Doch genau dieses Szenario droht nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Dabei ist die Größe und gesellschaftliche Verankerung der AfD kein Argument gegen ihr Verbot, sondern gerade dafür.
2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD ab mit dem Argument, die Neonazipartei sei schlicht zu klein und unbedeutend, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. In der Logik dieses Urteils erscheint es fast zwingend, die AfD zu verbieten – bevor es zu spät ist. Ob Höcke, Weidel und Konsorten tatsächlich in der Lage wären, die demokratische Ordnung abzuschaffen, wissen wir nicht. Dass sie dazu willens sind, lässt sich spätestens jetzt nicht mehr leugnen. Und abzuwarten, bis die Katastrophe eintritt, ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte keine Option.
Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit eines Parteiverbots explizit vor
Ja, die Anhänger der AfD würden toben über ein Verbot. Sollen sie. Das Recht zu demonstrieren und ihre Meinung zu äußern, bleibt ihnen schließlich unbenommen. Aber wer die Demokratie verachtet und abschaffen will, hat keinen Anspruch darauf, in ihren Institutionen vertreten zu sein. Und keine rechtsextreme Gruppierung, Organisation oder Bewegung ist so gefährlich wie eine Partei, die über staatliche Machtmittel verfügt, Apparate unterwandert und ideologisch Gleichgesinnte in entscheidende Positionen hievt. Das wissen die Rechtsextremen ganz genau.

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Ein Verbot der AfD wäre ein schwieriges und langwieriges Verfahren mit offenem Ausgang. Vielleicht ist den Verfassungsschützern und Staatsrechtlern die Beweislage auch noch zu dünn. Doch die Furcht vor einem Erstarken der Rechtsextremen sollte kein Argument sein, deren wichtigste Organisation nicht mit den Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen. Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit eines Parteiverbots explizit vor. Und wer an die Institutionen dieses Staates glaubt, sollte kein Problem damit haben, wenn am Ende ein Gericht über die Zukunft der AfD entscheidet.