Solarpaket der Bundesregierung Wie der Weg zum eigenen Balkonkraftwerk einfacher werden soll

Balkonkraftwerk
Wenn ein Balkonkraftwerk gut positioniert ist, kann es nennenswerte Energieersparnisse erzielen.
© Maryana Serdynska / Getty Images
Die Ampel will den Ausbau von Solaranlagen vorantreiben. Zum Beispiel sollen Hürden auf dem Weg zum eigenen Balkonkraftwerk abgebaut werden, aber die Pläne gehen noch weiter.  

Ein Balkonkraftwerk erscheint vielen als niedrigschwellige Lösung, um in der eigenen Wohnung Solarstrom zu erzeugen. Technisch mag das stimmen, bürokratisch gibt es einige Hindernisse. Die sollen nun zumindest zum Teil abgeräumt werden. Das Bundeskabinett will dazu und zu weiteren Themen am Mittwoch ein Solarpaket beschließen, aus dem Wirtschaftsministerium kommt ein Gesetzentwurf. Auch auf Flächen und Dächern sollen mehr Solaranlagen entstehen. 

Weniger Hürden auf dem Weg zum Balkonkraftwerk

Bei Balkonkraftwerken sollen die Besitzer anders als jetzt die neuen Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden müssen. Es reicht ein Eintrag in einer Datenbank. Auch alte Stromzähler sollen zumindest übergangsweise weitergenutzt werden können. Perspektivisch braucht es jedoch einen Zweirichtungszähler, der eingespeisten und verbrauchten Strom getrennt erfasst. Balkonkraftwerke sollen zudem künftig einen normalen Schukostecker für haushaltsübliche Steckdosen haben, der Grenzwert für den mit der kleinen Hausanlage produzierten Strom soll von 600 auf 800 Watt angehoben werden. 

Für den Betrieb großer Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sollen ebenfalls bürokratische Hürden abgebaut werden. Außerdem sollen Förderungen und technische Anforderungen beim Mieterstrom überarbeitet werden. 

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Mehr Solar-Module auch in der Fläche

Auch in der Fläche will die Bundesregierung den Bau von Solaranlagen vorantreiben. Eine neue Kategorie für "besondere Solaranlagen" soll auf landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern, Mooren und Parkplätzen eingeführt werden. Gebiete mit wenig ertragreichen Böden, die nach EU-Definition als "benachteiligte Gebiete" gelten, sollen grundsätzlich für die Förderung von Solar-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Allerdings gibt es eine Obergrenze für den Zubau auf Agrarfläschen. 

Da mit der Reform auch ein Anspruch auf die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen einhergehen soll, wären künfitg Verhandlungen mit Grundstückseigentümern nicht mehr nötig. Dieses "Recht aufs Netz" wird vom Deutschen Bauernverband kritisiert. "Die geplante Duldungspflicht für Leitungen ist verfassungsrechtlich fragwürdig, kommt einer entschädigungslosen Enteignung gleich und missachtet die Rechte der Bewirtschafter und Grundstückseigentümer", erklärte Generalsekretär Bernhard Krüsken. Kritik übte der Verband auch an den geplanten Zubau-Obergrenzen.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs kam erstmals der sogenannte "Praxis-Check" zum Einsatz, der zum Abbau von Bürokratie beitragen soll. Dabei spielen Beamte mit Experten aus der Praxis durch, welche Probleme es im Alltag mit bestehenden Regelungen gibt - also etwa beim Bau einer Solaranlage auf dem Hausdach. Nach der Beratung im Bundeskabinett muss das neue Gesetz noch in den Bundestag, nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Neuerungen dann mit dem Jahreswechsel in Kraft treten. 

Quellen: "Tagesschau.de", DPA

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