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Beamtentum Künftig zählt Leistung

Dem Berufsbeamtentum steht ein Systemwechsel bevor. Bundesregierung und Gewerkschaftsvertreter haben sich auf eine Reform der Besoldung geeinigt - die soll künftig leistungsbezogen ausgezahlt werden.

Dem deutschen Beamtentum stehen die umfassendsten Veränderungen seit Gründung der Bundesrepublik ins Haus. Was Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden Peter Heesen (Beamtenbund) sowie Frank Bsirske (Verdi) am Montag als Eckpunktepapier präsentierten, könnte der Einstieg in einen Systemwechsel sein. Zwar soll das viel gescholtene Berufsbeamtentum nicht abgeschafft, aber von vielen starren Regeln befreit und klar nach Leistung ausgerichtet werden.

Auch wenn sie längst nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen, verbinden sich mit dem Beamtentum immer noch Klischees wie Unbeweglichkeit, Leistungsunwilligkeit, Überversorgung. Daran haben sicher die Grundsätze der Treuepflicht des Beamten und der Fürsorgepflicht des Staates ihren Anteil. Der Vorgänger des heutigen Beamten war der seinem für ihn sorgenden Feudalherren treu verbundene "öffentliche Diener". Die Rechte und Pflichten des daraus entstandenen "Staatsdieners" sind im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 festgehalten. Erstmals umfassend geregelt wurden die Rechtsverhältnisse der Beamten im Reichsbeamtengesetz von 1873.

Ursprünglich wollten die Alliierten das Beamtentum abschaffen

Das Berufsbeamtentum überstand alle Staatsformen, die Monarchie, die Weimarer Republik und die Nazi-Zeit. Die Siegermächte wollten das Berufsbeamtentum nicht übernehmen, doch der Parlamentarische Rat hielt daran fest. Seither ist in Artikel 33 des Grundgesetzes festgelegt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist. Was allerdings die "hergebrachten Grundsätze" sind, steht da nicht. Das Bundesverfassungsgericht definierte, dass es um den Kernbestand von Strukturprinzipien geht, die mindestens zur Zeit der Weimarer Reichsverfassung als verbindlich anerkannt waren.

Was Schily und die beiden Gewerkschaftsführer jetzt in Angriff genommen haben, ist weit mehr als eine der vielen Reformen im Beamtenrecht. Die Einführung von Leistungselementen bei der Bezahlung könnte das alte System der Alimentation in Frage stellen. Bisher wurden alle Beamten einer Besoldungsgruppe gleich bezahlt, egal ob sie viel oder wenig leisteten. Mit dem Dienstalter stieg auch das Gehalt. Zwar gab es vor Jahren schon einmal den Versuch, dieses System durch Leistungsprämien aufzulockern, doch davon machten nur der Bund und Bayern Gebrauch. Setzt sich der neue Reformansatz durch, wird ein zunächst kleiner Teil des Einkommens nach Leistung bezahlt, wobei dieser Mechanismus ausbaufähig wäre.

Das Konzept, das neben der Leistungsbezahlung viele weitere Neuerungen enthält, will auch den Beweis liefen, dass eine Reform auf Grundlage des Verfassungsrechts möglich ist. Kritiker des Berufsbeamtentums fordern schon lange eine Abschaffung des Artikels 33. Dieser aber, so die Botschaft von Schily, Heesen und Bsirske, verhindert auch eine grundlegende Reform nicht. Ob die Länder mitspielen, wird sich erst noch zeigen. Denn dort gibt es etliche Vertreter, die die Arbeitsbedingungen für ihre Beamten lieber selbst regeln und nicht mehr vom Bundesrecht abhängig sein wollen.

Das Reformkonzept sorgte am Rande noch für eine kleine Überraschung. Erstmals setzten sich Beamtenbund und Verdi, bislang immer eifersüchtig auf Distanz bedacht, an einen Tisch. Schily schrieb sich dabei eine gewisse Katalysatorfunktion zu.

DPA DPA

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