Nach langem Streit haben sich Bund und Länder über ein neues Schutzgesetz für Kinder in Problemfamilien verständigt. Danach wird der Bund dauerhaft die Kosten für sozialpädagogisch geschulte Familienhebammen übernehmen. Sie sollen bis zu einem Jahr nach der Geburt die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten. Dies teilten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und die Sozialministerin von Mecklenburg Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), nach einem Einigungsgespräch am Dienstag in Berlin mit.
Das Gesetz hatte im November im Bundesrat unter anderem wegen der offenen Finanzierungsfrage keine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen. Bestätigt er bei seiner Sitzung an diesem Mittwoch den von Schwesig und Schröder ausgehandelten Kompromiss, kann das Gesetz noch am Freitag die Länderkammer passieren. Das neue Gesetz kann dann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Der Bund sichert den Ländern zu, nach einer Anlaufphase ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro für den Hebammen-Einsatz zur Verfügung zu stellen. "Die speziell geschulten Hebammen sollen hinschauen, Probleme früh erkennen und für Hilfe sorgen", sagte Schröder. Das Geld sei ausreichend, um bei zehn Prozent aller Kleinkinder erweiterte Betreuung und Beobachtung in den ersten Monaten zu gewährleisten. Nach Schröders Angaben wird von Experten etwa jede zehnte Geburt als möglicher Konfliktfall angesehen.
Mehr Hilfe für Ärzte und Lehrer
Schwesig sprach von einem "weiteren Baustein zum Schutz der Kinder". Mit dem Gesetz würden zudem die Qualitätsstandards in Kinderheimen verbessert, ohne dass dies bei der Aufsicht zu mehr Bürokratie in den Kommunen führe. Auch sei es möglich, gleich in den Krankenhäusern helfende Netzwerke zu knüpfen, etwa wenn es Anzeichen gebe, dass eine Mutter ihr Kind nicht annehme oder damit überfordert sei. Auch wird Lehrern und Ärzten Beratung zugesichert, wenn sie Anzeichen für Kindesvernachlässigung haben.
Auslöser des neuen Bundeskinderschutzgesetzes waren der Tod von Kevin in Bremen und Lea-Sophie in Schwerin sowie anderer vernachlässigter Kinder. Daraufhin hatte der Bund die Länder zu einem "Kindergipfel" ins Kanzleramt eingeladen. Über drei Jahre wurde danach über einen besseren Schutz für Kinder aus Problemfamilien gestritten. Ein erster Gesetzentwurf, den Ursula von der Leyen (CDU) als Familienministerin in der vergangenen Wahlperiode vorgelegt hatte, war im Bundestag gescheitert.