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Bundesrat Bundeshaushalt 2004 gestoppt

Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt 2003 und den Etat 2004 vorläufig gestoppt. Der Bundestag kann die Länderkammer jedoch wieder überstimmen.

Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt 2003 und den Etat 2004 vorläufig gestoppt. Die Länder riefen mit Unionsmehrheit am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuss an. Die Länderkammer kann das In-Kraft-Treten nicht verhindern, sondern nur verzögern.

Somit geht es den unionsregierten Ländern vor allem um die symbolische Wirkung. Mit der Entscheidung drücken sie ihre heftige Kritik an der Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes aus. Die Etatpläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD) können damit nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden. Der Bund geht ohne einen gültigen Bundeshaushalt 2004 in das nächste Jahr.

Eichel warnt CDU

Eichel hatte kurz vor der Entscheidung der Länderkammer die Unionsländer noch einmal vor einer Ablehnung des Haushalts 2004 und des Nachtragsetats gewarnt. Eichel sagte: "Ich hoffe, die Union überlegt sich das noch." Sollten CDU und CSU den Etat ablehnen, werde er eine vorläufige Haushaltsführung wahrnehmen. In diesem Fall würden aber die im Haushalt stehenden Investitionen einen oder zwei Monate später in Gang gesetzt werden können, was er für unverantwortlich halte. Eichel zeigte sich überzeugt, dass der Etat nach einer Ablehnung durch die Union im Bundesrat Anfang nächsten Jahres im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.

Ziel der Union ist es, über den Vermittlungsausschuss Eichel zur Überarbeitung seines Etats 2004 zu bewegen. Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) begründete das Vorgehen der Union mit "exorbitanten Fehleinschätzungen" der Regierung. Allein im Etat 2004 seien acht bis zehn Milliarden Euro an offensichtlichen Risiken enthalten. Dafür könne der Bundesrat nicht die Mitverantwortung übernehmen. Im Haushalt 2004 seien weder der jüngste Kompromiss zur Steuerreform und anderen Reformen noch die Probleme bei der Lkw-Maut eingerechnet. Auch ohne die Effekte des beschlossenen Vorziehens von Steuerentlastungen sei Eichels Etat 2004 wegen zu hoher Schulden verfassungswidrig.

Staatsdefizit überschreitet drei Prozent

Eichels Haushaltsentwurf für 2004 schließt mit einem Defizit von 29,3 Milliarden Euro. Die Kreditaufnahme liegt damit deutlich über den vorgesehenen Investitionen von 24,6 Milliarden Euro, wodurch der Haushalt formal betrachtet nicht mehr verfassungsgerecht ist. Allerdings sieht das Grundgesetz die Möglichkeit vor, dass überhöhte Schulden bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts akzeptiert werden können. Durch den Reformkompromiss ergibt sich in einigen Eckpunkten ein Änderungsbedarf an Eichels Etat. Der Minister war vom vollen Vorziehen der Steuerreformstufe drei ausgegangen, die nun aber nur zum Teil vorgezogen wird. Zudem wurden einzelne Steuervergünstigungen nicht in dem von Eichel vorgesehenen Umfang abgebaut. Dessen ungeachtet wird Deutschland auch 2004 und damit zum dritten Mal in Folge beim Staatsdefizit die europäische Drei-Prozent-Grenze überschreiten.

Der Haushaltsplan 2004 hat ein Volumen von 257,3 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme überschreitet mit 29,3 Milliarden Euro die Investitionen von rund 24,6 Milliarden Euro um rund 4,7 Milliarden. Die Auswirkungen des Reformkompromisses wurden noch nicht berücksichtigt.

Der Haushaltsplan des Bundes für 2003 hatte ursprünglich eine Neuverschuldung von 18,9 Milliarden Euro vorgesehen. Die nunmehr im Nachtragshaushalt 2003 veranschlagte Nettokreditaufnahme beträgt 43,4 Milliarden Euro und überschreitet damit die im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen (26,7 Milliarden Euro) um 16,7 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat dies mit der Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erklärt.

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