Karlsruhe stärkt die Rechte des Bundestags: Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündete, ist die Bundesregierung grundsätzlich dazu verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten, weil das Parlament ansonsten "Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann. Grenzen des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden.
"Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. "Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung" wären "eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich".
Grüne klagten gegen Bundesregierung
Anlass des Verfahrens waren Klagen von Grünen-Abgeordneten und der Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie stellten 2010 unter anderem Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21. Laut Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig oder überhaupt nicht und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Volksvertreter.
Laut Urteil muss die Bundesregierung grundsätzlich Anfragen zu Unternehmen beantworten, die sich "mehrheitlich oder vollständig in der Hand des Bundes" befinden. Dies sei bei der Bahn AG der Fall, weil der Bund als Alleineigentümer der Bahn deren Geschäftspolitik beeinflussen könne. Grenzen sieht das Gericht erst, wenn die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen negative Auswirkungen auf den Wert des Unternehmens hätten und damit "Staatswohlbelange" berührt würden.
