Bundesverwaltungsgericht Wie viel ist der Bahn Polizeischutz wert?

64 Millionen Euro will der Bund von der Deutschen Bahn haben, weil 5700 Bundespolizisten die Anlagen des Unternehmens bewacht haben. Doch die Bahn hält die Summer für übertrieben. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die Deutsche Bahn AG wehrt sich gegen Millionenzahlungen an den Bund. In einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es darum, ob die Bahn Ausgleichszahlungen an den Bund für den Einsatz von Polizisten leisten muss, vor allem in welcher Höhe. Der Staat könne die Kosten nicht auf die Bahn abwälzen, weil es sich um Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr handele, argumentiert das Transportunternehmen.

Bahn und Bund streiten seit Jahren über die Finanzierung der Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes (BGS), heute Bundespolizei, auf Bahnanlagen. Die Bahn soll nun knapp 64 Millionen Euro zahlen. Dabei geht es derzeit um rund 5700 Bundespolizisten.

Folgekosten in Millionen-Höhe drohen

Bislang war eine Klage der Bahn gegen die Zahlung für das Jahr 2002 erfolglos. Bestätigen die Leipziger Richter entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, kommen Folgekosten in Millionen-Höhe auf den Konzern zu. "Das Verfahren ist von außerordentlicher Bedeutung", sagte Bahn-Anwalt Dieter Sellner. Brisant sei auch die Frage, inwieweit der Staat berechtigt sei, derartige Kosten auf ein Privatunternehmen zu verlagern.

Der damalige Bundesgrenzschutz hat von April 1992 an im gesamten Bundesgebiet Aufgaben der Bahnpolizei übernommen. Die Beamten bewachen und sichern Gleise. Früher wurden die Kosten im vollem Umfang aus Steuermitteln getragen. 1999 schrieb der Gesetzgeber jedoch eine Ausgleichspflicht fest. In deren Folge wurde im Dezember 2002 mit einer Verordnung geregelt, dass die Bahn von Januar 2000 an jährlich einen Ausgleich zu zahlen hat - etwa ein Fünftel des Gesamtaufwandes der in Koblenz ansässigen Bundespolizei.

"Den Löwenanteil bezahlt damit nach wie vor der Steuerzahler", sagte der Anwalt des Bundes, Heribert Johlen. Er berief sich auf Urteile, wonach der Staat berechtigt sei, bei der Übernahme von Aufgaben dafür auch Geld zu fordern. Die Leistungen der Bundespolizei kämen eindeutig der Bahn zu Gute. Dies werde in ein paar Wochen bei der Fußball-WM beim Begleiten von Fans wieder deutlich.

Die Leipziger Richter wollten ihr Urteil ursprünglich noch am Mittwoch fällen. Angesichts der mehrstündigen Verhandlung vor dem 6. Senat blieb offen, ob dies gelingt.

DPA
DPA

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos