Im Zusammenhang mit der Bundestags-Abstimmung iüber die teilweise Legalisierung von Cannabis hat Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die geplante Amnestie-Regelung gewarnt. "Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht", kritisierte sie mit Blick auf den Gesetzestext. Die darin enthaltene Regelung zur geplanten Amnestie führe zu einer Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, beim Inkrafttreten erlassen werden. Bernhardt geht allein in Mecklenburg-Vorpommern von etwa 6500 offenen Vollstreckungsverfahren aus, die Staatsanwaltschaften und Gerichte prüfen müssten, darunter rund 100 noch nicht vollständig verbüßte Haftstrafen.
Verzögerung von Cannabis-Amnestie gefordert
Besonders heftig werde es für die Staatsanwaltschaften und Gerichte, so Bernhardt, wenn das Gesetz bereits zum 1. April in Kraft treten solle. Die bis dahin verbleibende Zeit sei für die Justiz zu kurz. Die Ministerin forderte ein verzögertes Inkrafttreten der Amnestieregelung.
Das Bubatz-Kabinett: Diese Minister haben schon mal gekifft

Und, hat er nun selbst schon mal? Die stern-Anfrage ließ das Ministerium unbeantwortet. Allerdings hat der SPD-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger" mal verraten, dass er das Hanfprodukt mal ausprobiert habe, "um mir ein Bild zu machen, was mir auch gelungen ist".
Auch der Deutsche Richterbund warnte. "Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind", sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Nach dem Bundestagsbeschluss für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis richten sich die Blicke auf die letzte Hürde im Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz im Bundesrat nicht, der Vermittlungsausschuss würde es aber abbremsen können.
Nordrhein-Westfalen will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Gesetz erst später in Kraft tritt. Die verbleibende Zeit von nur fünf Wochen reiche nicht annähernd aus, damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen könnten, sagte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Freitag. Allein in ihrem Bundesland müssten zehntausende Fälle geprüft werden.
Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) bemängelte die Verabschiedung des Gesetzes, "ohne dass den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird."