Der Bundestag berät über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die eine Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit sich bringt. In der Debatte ist auch der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ans Rednerpult getreten und hat die Parteien zum Schulterschluss bei der Bekämpfung der Pandemie aufgerufen. "Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle, das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik", sagte Lauterbach bei der abschließenden Beratung des neuen Infektionsschutzgesetzes am Freitag im Bundestag. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Altenheimen vor.
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Lauterbach kündigte eine enge Zusammenarbeit mit den "konstruktiven Teilen der Opposition" an. Er nannte als Ziel, die Delta-Variante bis Weihnachten deutlich zurückzudrängen, dass dann auch das sichere Reisen möglich bleibt. "Dafür kämpfen wir", sagte der Minister. Es gehe jetzt darum, die Delta-Welle zu brechen und eine Omikron-Welle so gut es geht zu verhindern.
Lauterbach "optimistisch, dass wir das schaffen"
Lauterbach verteidigte ausdrücklich die mehrfachen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. "Hat sich der medizinische Befund geändert, müssen auch die therapeutischen Maßnahmen angepasst werden". Es dürfe aber keinen "Überbietungswettbewerb" von Maßnahmen geben, die dann nicht eingesetzt würden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Ziel von 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende erreicht werden kann. "Ich bleibe optimistisch, dass wir das schaffen." Mit diesen 30 Millionen Impfungen könne die derzeitige Welle aber noch nicht beendet werden.
Die im Gesetz vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auch für Einrichtungen gelten, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden – sowie Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren. Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.

Bundesrat entscheidet in Sondersitzung
Mit dem neuen Gesetz können die Länder zudem Schließungen von Clubs und Diskotheken, aber auch von Restaurants anordnen. Die Neuregelung soll am Freitag auch noch vom Bundesrat gebilligt werden, der dafür zu einer Sondersitzung zusammenkommt. Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entscheiden Bundestag und Bundesrat über eine Verordnung, die Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene ermöglichen soll.