Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss den Corona-Gipfel von Bundes- und Landesregierungen kurzfristig verlassen. Der Bundestag hat den SPD-Politiker am Mittwochnachmittag überraschend ins Plenum zitiert – Scholz muss dem Beschluss umgehend nachkommen.
Thema in der Aktuellen Stunde im Parlament ist die Russland-Politik Deutschlands. Unter anderem geht es um den Fall Nawalny, die prekäre Menschenrechtslage in Russland und die Gaspipeline Nord Stream 2.
Bundestag hat das Recht, Olaf Scholz ins Parlament zu zitieren
Am Dienstag hatte die Deutsche Umwelthilfe ein Schreiben von Finanzminister Scholz an die US-Regierung veröffentlicht, in dem der Vizekanzler den Vereinigten Staaten ein Milliardenangebot zur Verhinderung von Sanktionen wegen der Erdgasleitung gemacht hatte (lesen Sie hier im stern mehr dazu: "Umwelthilfe veröffentlicht geheimen Brief von Scholz zu Nord Stream 2"). Scholz bot demnach an, den USA für den Import ihres Flüssiggases bis zu eine Milliarde Euro zukommen zu lassen.
Die USA bekämpfen die Pipeline, weil sie eine zu starke Abhängigkeit Europas von russischen Energielieferungen verhindern wollen. Befürworter der Gasleitung werfen den Amerikanern dagegen schon lange vor, nur ihr Flüssiggas, dass zum Teil durch das Fracking-Verfahren gewonnen wird, in Europa verkaufen zu wollen.
Das Herbeizitieren von Mitgliedern des Bundesregierung ist das gute Recht des Bundestags. In Artikel 43 des Grundgesetzes heißt es eindeutig: "Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung verlangen." Den Antrag, Scholz ins Plenum zu zitieren, hatten die Grünen gestellt. Die Bundestagsdebatte zu dem Thema wurde vorerst bis zur Ankunft von Scholz unterbrochen.
Quellen: Grundgesetz, Nachrichtenagentur DPA