Fotodienst Street View Aigner wirft Google Überrumpeln der Bürger vor

Im Streit über Google Street View hat Verbraucherministerin Ilse Aigner eine längere Widerspruchsfrist verlangt: Viele Bürger seien überrumpelt worden, kritisierte sie. Die Frist sollte deshalb verdoppelt werden. Google hat derweil Probleme mit seiner frisch gestarteten Widerspruchwebsite.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner fordert vom Internetkonzern Google eine Ausweitung der Widerspruchsmöglichkeiten gegen den Fotodienst Street View. Die von Google eingeräumte Frist von vier Wochen für Widersprüche von Bürgern in den 20 vorerst betroffenen Städten halte sie für zu kurz, sagte die CSU-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt". "Eine Verdoppelung der Frist auf acht Wochen wäre wünschenswert." Google sei mit der Ankündigung des Starts von Street View noch 2010 mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt, monierte Aigner. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überrumpelt worden.

Google zeigt sich von Aigners Forderung bislang unbeeindruckt. Die Widerspruchsfrist laufe wie geplant am 15. September um 24 Uhr aus, erklärte eine Unternehmenssprecherin am Dienstag. Seit dem Morgen sollen Hausbesitzer und Mieter eigentlich auch über das Internet Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser bei Street View einlegen können. Allerdings hat der Internetkonzern technische Probleme mit seinem Onlineformular. Über den weit verbreiteten Internetbrowser Explorer sei der Zugang zu der Seite zeitweise nicht möglich gewesen, räumte Google ein. Das Problem sei aber behoben worden. Dagegen berichten Internetbenutzer aus mehreren Städten über Schwierigkeiten mit dem Formular. Die Street-View-Startseite sei zwar zu erreichen. Beim Aufrufen des nächsten Schrittes gebe es dann aber oft Fehlermeldungen. Verbraucher können aber nach wie vor auch per Brief oder E-Mail Widerspruch einlegen, bevor der Dienst wie angekündigt zum Jahresende auch in Deutschland an den Start geht.

Google war mit Kamerawagen durch Deutschland gefahren und hatte Straßenzüge aus einer Höhe von etwa drei Metern fotografiert. Die geplante Veröffentlichung hatte massive Bedenken wegen einer Verletzung der Privatsphäre und des Datenschutzes ausgelöst und sowohl Aigners Ministerium als auch Datenschützer auf den Plan gerufen. Gemäß einer Übereinkunft muss Google den Bürgern das Recht einräumen, die Abbildung ihrer Häuser im Internet zu verweigern.

Angesichts der massiven Bedenken gegen Google Street View sind in der Koalition gesetzgeberische Schritte im Gespräch. Der Bundesrat hat bereits die Initiative für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes ergriffen. Der im Juli beschlossene Entwurf sieht eine gesetzliche Pflicht zur Anonymisierung von Menschen und von Nummernschildern bei systematischen Foto- und Filmaufnahmen vor. Den Internetservice Google Street View gibt es bereits für andere europäische Metropolen wie Paris, London oder Madrid.

Reuters
mad/Reuters/AFP/APN