Das Grundgesetz lässt nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags eine Sondersteuer auf Banker-Boni zu. Entscheidend sei nur die konkrete gesetzgeberische Umsetzung, zitiert das "Handelsblatt" (Montag) aus der Expertise, die von der FDP in Auftrag gegeben wurde. Der Gesetzgeber müsste die Steuer lediglich trennscharf und nachvollziehbar von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der konkrete Lenkungszweck der Sondersteuer erklärt werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Einführung einer Steuer auf Manager-Bonuszahlungen dagegen aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. "Ich finde die Idee charmant, aber ich kann mich auch nicht gleich über das Grundgesetz hinwegsetzen", sagte sie Mitte Dezember nach dem EU-Gipfel in Brüssel.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages räumt in seinem Gutachten laut "Handelsblatt" ein, dass die Beschränkung einer Steuer auf Banker als einzelne Berufsgruppe rechtliche Schwierigkeiten bereiten, könnte. Um einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlagen die Juristen vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer gewichtig und nachvollziehbar zu begründen. Das deutsche Steuerrecht verfolge zulässigerweise Lenkungsziele.
Probleme könnte es laut Gutachten aber geben, wenn die Sondersteuer als unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde. Boni zählen zum Einkommen eines Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer. Wie diese Frage zu lösen ist, lässt das Gutachten dem Bericht zufolge offen.