Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Nachrichtenagentur DPA am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.
Heizungsgesetz soll vor Sommerpause durch den Bundestag
Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte "Leitplanken" - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.
Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
"Angemessene Übergangsfristen"
Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.
Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung

Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.