Offene Punkte geklärt Ampel einigt sich auf letzte Änderungen: Heizungsgesetz kann kommen

Heizungsmonteur bei der Arbeit
Heizungsmonteur bei der Arbeit
© Jens Büttner / DPA
Es ist geschafft: Die Ampel hat beim Ringen um das Heizungsgesetz einen Durchbruch erzielt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern sollen nun bald Klarheit bekommen, was auf sie zukommt.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Nachrichtenagentur DPA am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Heizungsgesetz soll vor Sommerpause durch den Bundestag

Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte "Leitplanken" - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.

Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.

"Angemessene Übergangsfristen"

Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.

Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

DPA
wue