Die fünf unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland wollen nach Aufhebung des bundesweiten Verbots durch das Verfassungsgericht möglichst schnell Studiengebühren einführen. Fast alle SPD-geführten Länder wollen hingegen weiter ein gebührenfreies Erststudium innerhalb einer gewissen Zeitspanne garantieren. Die Planungen und der gegenwärtige Rechtszustand im Länder-Überblick:
Baden-Württemberg
ist Vorreiter bei der Einführung von Studiengebühren. Als erstes Bundesland hatte es bereits vor Jahren Strafgebühren für Langzeitstudenten in Höhe von 510 Euro pro Halbjahr eingeführt. Solche Langzeitgebühren waren nach dem alten Recht schon immer möglich.
Bayern
will ebenfalls sofort Gebühren für alle einführen. Bisher werden diese erst bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als drei Semestern verlangt. Für bedürftige Studenten werden - ähnlich wie in Baden-Württemberg - verschiedene Kreditmodelle und Stipendiensysteme geprüft. Im Bundestagswahlkampf 2002 hatte sich Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) als Kanzlerkandidat der Union noch gegen Studiengebühren ausgesprochen.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
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Berlin
erhebt derzeit keine Studiengebühren. Die Einführung von Langzeitgebühren war 2004 am Widerstand der PDS gescheitert. In der Landes-SPD gibt es Rufe nach Studiengebühren für alle.
Brandenburg
will das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter gebührenfrei lassen - auch in den aufeinander aufbauenden Bachelor- und Masterstudiengängen.
Bremen
plant wie die meisten SPD-Länder ein Studienkontenmodell. Das heißt: Das Erststudium bleibt bis zum Masterabschluss in der Regelstudienzeit plus einige weitere Semester gebührenfrei. Dann werden Langzeitgebühren von etwa 500 Euro pro Semester fällig.
Hamburg
will Studiengebühren für alle möglichst schnell einführen und strebt zugleich eine Darlehensregelung an, bei der auch Bafög nur noch als Vollkredit mit Zinsen gewährt wird.
Hessen
möchte zwar Gebühren einführen, stößt aber auf rechtliche Probleme. Laut Landesverfassung sind Schul- und Hochschulbesuch "unentgeltlich". Die Erhebung eines "angemessenen Schulgeldes" setzt nach der Verfassung ein ausreichendes Einkommen der Eltern voraus.
Mecklenburg-Vorpommern
will das Erststudium bis zum Master weiter gebührenfrei lassen. Die Hochschulen dürfen nur für die Weiterbildung Gebühren erheben.
Niedersachsen
möchte künftig vom ersten Semester an Gebühren erheben. Bisher gilt das nur bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern.
Nordrhein-Westfalen
will an dem Studienkontenmodell festhalten: grundsätzlich Gebührenfreiheit bis zum Masterabschluss, allerdings Langzeitgebühren bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit. SPD und Grüne werben im Landtagswahlkampf für diese Regelung.
Rheinland-Pfalz
will ebenfalls bei diesem Studienkontenmodell bleiben - das auch dort entwickelt wurde. Erwogen wird eine Beschränkung auf Landeskinder, weil ein Run auf die Landeshochschulen aus Gebührenländern befürchtet wird.
Saarland
hat bereits in seinem neuen Hochschulgesetz Gebühren für alle vorgesehen und kann diese nach dem Karlsruher Urteil jetzt auch erheben.
Sachsen
prüft die Einführung des Studienkontenmodells. Für die Weiterbildung sollen aber weiterhin Gebühren verlangt werden.
Sachsen-Anhalt
ist für Studiengebühren vom ersten Semester an grundsätzlich offen. Bisher werden nur von Langzeitstudenten vom fünften zusätzlichen Semester an Gebühren verlangt.
Schleswig-Holstein
hat bisher Gebühren nur für Weiterbildung erhoben. Ein Modell mit Garantie für ein gebührenfreies Erststudium ist im Gespräch.
Thüringen
ist zwar grundsätzlich für Studiengebühren vom ersten Semester an offen. Eine Einführung ist aber frühestens in der nächsten Wahlperiode von 2009 an geplant.