HOMO-EHE Verfassungsgericht verhandelt Länderklage

Sachsen, Thüringen und Bayern wollen die Homo-Ehe nicht. Sie sei nach Ansicht der drei Länder nicht mit dem Gesetz zum Schutz der Ehe und Familie vereinbar. Heute verhandeln die Karlsruher Richter darüber.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Klage von Bayern, Sachsen und Thüringen gegen die so genannte Homo-Ehe. Die drei unionsgeführten Länder machen geltend, die eheähnliche Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner sei mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Lebensbund der Ehe zu ähnlich

Das Hauptargument der drei Länder gegen die Homo-Ehe: Der neuartige Lebensbund sei der klassischen Ehe zu ähnlich und verletze daher das »Abstandsgebot«, das aus dem besonderen Schutz von Ehe und Familie in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz herzuleiten sei.

Grüne kritisieren die Haltung der Länder

Parteichefin Claudia Roth hingegen sagte am Montag in Berlin, die Klage der Länder Bayern, Thüringen und Sachsen sei ein letzter verzweifelter Versuch, sich der Realität in Deutschland entgegenzustellen. Es sei unverständlich, dass der bayerische Ministerpräsident angekündigte habe, das Gesetz im Fall eines Wahlsiegs beizubehalten, gleichzeitig aber in Karlsruhe klage, sagte Roth. Grünen-Rechtsexperte Volker Beck nannte es einen ärgerlichen Vorgang, dass Stoiber in Karlsruhe ein Gesetz aufheben lassen wolle, das er längst als Realität akzeptiert habe. Dies sei ein »Missbrauch im Umgang mit dem höchsten deutschen Gericht«.

Die Homo-Ehe war zum 1. August 2001 von der rot-grünen Regierungskoalition eingeführt worden. Bayern und Sachsen waren in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen das Gesetz gescheitert. Seither können Homosexuelle vor dem Standesamt oder anderen Behörden einen Lebensbund schließen, durch den sie beispielsweise im Unterhalts-, Erb- und Namensrecht ähnlich wie Verheiratete behandelt werden.

3000 gleichgeschlechtliche Hochzeiten

Seither haben mehr als 3000 homosexuelle Paare eine Lebensgemeinschaft eingetragen. Allerdings führen die einzelnen Bundesländer das Gesetz unterschiedlich aus. In Bayern wird zum Beispiel beim Notar geheiratet, in Stuttgart im »Amt für öffentliche Ordnung«. In den meisten Ländern können Homo-Paare aber »ganz normal« zum Standesamt gehen.