Ein entsprechendes Gesetz kündigte Justizministerin Brigitte Zypries in Berlin zwei Wochen nach den verhinderten Anschlägen in Deutschland an. Die drei inhaftierten, mutmaßlichen Täter hatten ein Training in pakistanischen Lagern absolviert. Details an dem Vorschlag von Zypries sind allerdings umstritten. Voraussetzung für eine Haftstrafe soll nach ihren Vorstellungen sein, dass ein Rückkehrer nach seiner Ausbildung tatsächlich ein Attentat plant. Allein der Besuch eines solchen Camps soll straflos bleiben, was Innenpolitiker von SPD und Union kritisierten. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berlins Innensenator Ehrhart Körting, sagte, ein durchlaufenes Terror-Training sei Grund genug für eine Bestrafung, ohne dass ein konkreter Attentatsplan nachgewiesen werden müsse. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach.
Vorbereitungshandlungen unter Strafe
Auch wer Sprengstoff herstellt oder sich die Chemikalien dazu verschafft, muss nach dem Willen von Zypries künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen. Erleichtert werden soll zudem die Bestrafung von Tätern, die Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellen oder sie sich dort herunterladen. Reine Ideologie solle nicht bestraft werden, sagte sie.
Schäuble, der mit der Ministerin seit Wochen über die von ihm geplante Online-Durchsuchung streitet, lobte das generelle Anliegen der Sozialdemokratin. Es sei schwierig, den Komplex strafrechtlich zu erfassen, sagte er auf einem Kongress der Deutschen Polizeigewerkschaft. Über Details müsse noch gesprochen werden. "Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg." Im Konflikt um verdeckte Online-Ermittlungen blieb Schäuble hart. Die Ermittler müssten sich bei der Terror-Abwehr auf die neuen technischen Möglichkeiten einstellen.
Bosbach nannte den Zypries-Vorschlag wenig praxistauglich. Wenn einem Verdächtigen mit Terror-Training erst die Absicht zu einem Anschlag nachgewiesen werden müsse, dürfte die Regelung im Alltag kaum zum Einsatz kommen, sagte er Reuters. Die Ausbildung in einem Lager lasse sich durch Unterlagen oder Zeugen nachweisen, bei einer Anschlagsabsicht sei dies viel schwieriger. Grund genug für eine Bestrafung müsse daher sein, dass ein Verdächtiger sich im Lager im Umgang mit Waffen und Sprengstoff habe schulen lassen.
Keine Gesinnungsjustiz geplant
Zypries verteidigte die Einschränkungen ihres Entwurfs. Es solle nicht eine Gesinnung oder bestimmte Fertigkeit bestraft werden, sondern die Vorbereitung einer Straftat. Deshalb werde auch nicht jeder Besuch eines Terrorlagers unter Strafe gestellt. Dies gelte auch für das Herunterladen von Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet: Es sei nur dann strafbar, wenn jemand damit eine Gewalttat begehen wolle.
Strafbar macht sich nach Zypries’ Entwurf, wer für eine Gewalttat Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, Sprengstoff, Zünder oder andere Bombenbauteile beschafft oder sie herstellt. Auch das Spendensammeln zur Finanzierung eines Anschlags soll unter Strafe gestellt werden. Ausländer sollen ausgewiesen oder an der Wiedereinreise gehindert werden können, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sie ein Terrorlager besucht haben.
Auch Mitglieder einer rechtsextremen Wehrsportgruppe, die zur Vorbereitung eines Anschlags einen Sprengmeisterkurs besuchen, können danach bestraft werden. Das gleiche gilt für Verdächtige, die eine Flugschule besuchen, um ein Passagierflugzeug zu entführen.

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Reuters