Einigung im Koalitionsstreit Kindergrundsicherung kostet laut Ampelplan zunächst 2,4 Milliarden Euro

2,4 Milliarden Euro Budget: Garantiebetrag, Anträge, Kritik – was Sie jetzt über die Kindergrundsicherung wissen sollten
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Die Ampel-Koalition plant bei der Kindergrundsicherung ab 2025 mit Mehrausgaben von zunächst etwa 2,4 Milliarden Euro. Dies geht aus einem Einigungspapier hervor. 

Für die geplante Kindergrundsicherung werden im Jahr ihrer Einführung 2025 zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Das geht aus einem Einigungspapier der Ampel-Koalition hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten Zeit online und das Nachrichtenportal The Pioneer darüber berichtet. Aus Regierungskreisen hieß es zudem, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auch auf bis zu 6 Milliarden Euro ansteigen könnten.

Grüne und FDP hatten monatelang hart über die Finanzierung gestritten und sich in der Nacht zum Montag schließlich geeinigt. Familienministerin Lisa Paus von den Grünen wollte zuerst 12 Milliarden Euro pro Jahr für das Vorhaben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) nannte als "Merkposten" eine Summe von nur 2 Milliarden Euro.

Kindergrundsicherung: Nur eine Anlaufstelle für alle Leistungen geplant

In der Kindergrundsicherung sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.

"Künftig wird es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben", heißt es in dem Papier. Zuständig sein soll demnach der "Familienservice der Bundesagentur für Arbeit". Die Familienkassen sind bereits heute etwa für die Auszahlung des Kindergelds zuständig.

Zu möglichen konkreten Erhöhungen von Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung der Kindergrundsicherung trifft das Papier keine Aussagen. Durch eine Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums würden sich aber Regelbedarfe in der zweiten Säule der Kindergrundsicherung – dem sogenannten Zusatzbetrag – erhöhen. Konkrete Daten lägen hierzu erst nach Berechnungen durch das Statistische Bundesamt vor.  

Weitere Details sollen Montagmittag bei einer Pressekonferenz mit Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bekanntgegeben werden.

DPA
rw