Landgericht Verden
Anwälte fordern Freilassung von Daniela Klette

Die Verteidigung sieht keine Beweise für eine Tatbeteiligung von Daniela Klette. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Wer steckt hinter einer Raubserie mit Millionenbeute? Aus Sicht der Verteidigung im Klette-Prozess reichen die Beweise für eine Tatbeteiligung ihrer Mandantin nicht aus.

Für die Verteidigung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette ist die Sache klar: Es gibt keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen acht bewaffneten Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war. "Ohne eine solche Schuldzuweisung muss sie freigesprochen werden", sagte der Anwalt. 

Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte ihr Anwalt Lukas Theune am Ende des gemeinsam mit seiner Kollegin vorgetragenen Plädoyers. Für diese Straftat käme allerdings nur eine Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse somit aufgehoben werden, erklärte er. 

Anwalt rechnet mit einer Verurteilung Klettes

Der Verteidiger sagte, er rechne jedoch nicht damit, dass das Landgericht Verden dieser Forderung nachkomme. In Richtung der drei Berufsrichter sagte er: "Wir wissen, dass Sie hier unter einigem Druck stehen." Daher mache er sich keine "Illusionen" und rechne mit einer Verurteilung Klettes im Sinne einer "Kollektivschuld". 

Die Deutsche war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden, Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nur das stehe zweifelsfrei, und nur dafür könne sie verurteilt werden, so der Anwalt am Ende des stundenlangen Schlussvortrages. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass die 67-Jährige bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft sitze, keine Vorstrafe habe und die letzte ihr vorgeworfenen Taten schon zehn Jahre zurückliege. Auch das Alter der Angeklagten sei beim Strafmaß zu berücksichtigen.

Wer verübte die Raubüberfälle? 

Klette steht seit März 2025 vor Gericht. Laut Anklage soll sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Tatorte waren demnach Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei erbeutete das Trio nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach den beiden Männern wird noch gesucht. Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden.

Wie die Anwälte der Angeklagten sagten, es sei völlig unklar, wer die Taten verübte. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Tatorten war. Die Zeugenaussagen würden sich teilweise widersprechen, auch habe keiner Daniela Klette zweifelsfrei erkannt. Die meisten hätten die dritte Person an den Tatorten nicht einmal als Frau identifiziert. Auch die DNA-Spurenlage sei völlig uneindeutig. 

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Auch die Nebenklage forderte eine lange Haftstrafe.

Klettes Anwälte verwiesen zudem darauf, dass die acht Raubüberfälle auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt worden. Dass einige Betroffene schwer traumatisiert wurden und psychische Probleme bekamen, erkannten die Angeklagte und ihre Anwälte an und bedauerten dies. 

Aus Sicht der Verteidigung gibt es auch keine Belege dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub die Taten begangen. "Spuren und Zeugenaussagen sprechen dagegen, dass immer die drei Beschuldigten in Betracht kommen", sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Die Angeklagte wirkte während der Ausführungen ihrer Verteidiger entspannt. Mit ausgezogenen Schuhen lehnte sie sich in ihrem Stuhl zurück, schaute immer wieder lange in den Zuschauerraum, wo einige ihrer Unterstützer saßen. 

Die Verteidigung kritisierte die Rahmenbedingungen des Prozesses. "Wir verhandeln faktisch in einem Terrorismusverfahren", sagte Klettes Anwalt. Er begründete das mit den hohen Sicherheitsvorkehrungen, dem Sondergerichtssaal und dem Transport seiner Mandantin zwischen Haftanstalt und Gericht in einem Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen. "Das hat mit Verlaub mit einem normalen Raubverfahren nichts zu tun", sagte der Jurist.

Anwalt kritisiert Datenauswertung durch KI

Der Verteidiger erklärte, dass das Gericht während des Verfahrens seiner Überzeugung nach gegen diverse Gesetze und Richtlinien verstoßen habe. So sei zur Datenauswertung Künstliche Intelligenz verwendet worden. Von der KI seien nur belastende Daten für die Ermittler herausgefiltert worden. Bei der Software handele es sich zudem um ein kommerzielles Produkt eines israelischen Unternehmens. Die Daten dürften daher nicht für die Urteilsfindung verwendet werden, so der Jurist. 

Er kritisierte auch, dass Sachverständige nicht vor Gericht zu ihren Gutachten befragt werden konnten. So sei deren Expertise nicht überprüfbar gewesen. Auch die Aussagekraft der am Tatort gefundenen DNA-Spuren bezweifelte er.

dpa

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