Doppeltes Spiel Mutmaßlicher Spion aus Büro von Maximilian Krah wollte BND-Mitarbeiter werden

Maximilian Krah mit Kopfhörern
Maximilian Krah im Europaparlement: Sein der Spionage verdächtiger Mitarbeiter soll sich auch der sächsischen Verfassungsschutzbehörde angedient haben
© Jean-Francois Badias / DPA
Der spionageverdächtige Mitarbeiter von Maximilian Krah wollte wohl gar nicht ins EU-Parlament. Vorher soll er sich beim BND und dem sächsischen Verfassungsschutz beworben haben. Die wollten ihn aber nicht.

Der wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftete Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit mit Jian G. nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (DPA) damals jedoch ab. 

Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam – auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. Über die erfolglosen Bewerbungen von G., von dem sich Krah inzwischen getrennt hat, hatte zuvor die ARD berichtet.

Maximilian Krahs Mitarbeiter seit 2019 beschäftigt

Der Generalbundesanwalt wirft dem am Montagabend in Dresden festgenommenen G. Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vor. Der Deutsche chinesischer Herkunft soll Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben und chinesische Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben. 

Krah ist Mitglied in den Ausschüssen für internationalen Handel sowie in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie Sicherheit und Verteidigung. Außerdem ist er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA. G., den er bereits seit vielen Jahren kannte, arbeitete ab 2019 in seinem Büro. Die AfD zieht mit Krah als Spitzenkandidat in den Europawahlkampf.

Parlamentarier können Mitarbeiter selbstbestimmt auswählen

Abgeordnete genießen sowohl im Europäischen Parlament als auch im Bundestag große Freiheit bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter. Eine Sicherheitsüberprüfung, in die auch der Verfassungsschutz einbezogen wird, gibt es für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten nur dann, wenn sie in Ausschüssen Zugang zu Informationen erhalten sollen, die als Verschlusssache eingestuft sind. An dieser Hürde ist nach Informationen der "Welt am Sonntag" in der Vergangenheit eine Referentin des Arbeitskreises Auswärtiges der AfD-Bundestagsfraktion gescheitert. Sie darf daher demnach nicht an Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses teilnehmen und sicherheitsrelevante Dokumente lesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Abgeordnete immer wieder vor Risiken der Spionage und Einflussnahme. Im Juli 2023 gab es etwa einen Hinweis des Inlandsgeheimdienstes an Politik und Verwaltung, in dem es um Methoden der Kommunistischen Partei Chinas zur Beeinflussung und Informationsbeschaffung ging.

Bundesnachrichtendienst will zu abgelehnter Bewerbung nichts sagen

Offiziell wollte sich der BND nicht zu der vergeblichen Bewerbung des mutmaßlichen Spions G. als Mitarbeiter äußern. Ein Sprecher sagte, man nehme zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Der Bundesnachrichtendienst berichte zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.

Nach der Spionageaffäre wartet schon der nächste Skandal auf AfD-Politiker Maximilian Krah
Nach der Spionageaffäre wartet schon der nächste Skandal auf AfD-Politiker Maximilian Krah
© Michael Kappeler / DPA

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah. Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung ergibt. Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.

DPA
km