Mehr Platz für Kinder Generelle Bau-Erlaubnis für Kitas in Wohngebieten

Der Bau von Kitas in Städten soll leichter möglich werden. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. In reinen Wohngebieten sind Kitas künftig generell zulässig - wenn sie nicht zu groß sind.

Die Bundesregierung will den Bau von Kindertagesstätten weiter erleichtern. "Es kann nicht länger angehen, dass Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kitas vorgehen", sagte Bauminister Peter Ramsauer (CSU) der "Passauer Neuen Presse" vom Mittwoch. Mit dem neuen Baugesetzbuch, das am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden soll, würden die Vorschriften für Betreuungseinrichtungen geändert.

"Kindertagesstätten für die Familien im Quartier werden künftig in allen, auch den reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein", sagte Ramsauer. "Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen." Um den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013 erfüllen zu können, fehlen nach Schätzungen des Familienministeriums derzeit noch rund 160.000 Plätze. Betroffen sind vorwiegend westdeutsche Länder.

Weitere Beschlüsse zu Spielhallen und Mastanlagen

Die Novelle sieht außerdem vor, dass die Ansiedlung bestimmter Vergnügungsstätten wie Spielhallen stärker gesteuert werden kann. Die Kommunen sollen damit einem Wildwuchs der umstrittenen Geschäfte besser Einhalt gebieten können. Dies gilt vor allem für Quartiere, in denen viele Jugendliche unterwegs sind, wie Ramsauer sagte.

Für gewerbliche Mastanlagen, für die wegen der großen Tierzahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, soll künftig eigens ein Bebauungsplan nötig werden. Eine begünstigende Sonderregelung für landwirtschaftliche Bauten außerhalb des Bebauungsbereichs eines Ortes soll für sie nicht mehr gelten. Greifen sollen diese strengeren Regeln zum Beispiel ab 3.000 Schweinen oder 60.000 Hennen. In mehreren Bundesländern gibt es Proteste gegen Großställe. Landwirtschaftliche Familienbetriebe seien von den Neuregelungen unberührt, hieß es.

Weiteres Ziel ist, den Verlust von Anbauflächen zu begrenzen. So sollen neue Vorhaben vorrangig innerhalb von Ortschaften statt auf der grünen Wiese umgesetzt werden. Eine Umwandlung von Agrarflächen muss besonders begründet werden. Die gesamte Baurechtsreform soll bis Jahresende verabschiedet werden und bis Frühjahr 2013 in Kraft treten. Sie soll zuvor modellhaft in Dortmund, Leipzig, Bremerhaven und Landshut sowie in den Kleinstädten Alling (Bayern), Wittmund (Niedersachsen) und Treuenbrietzen (Brandenburg) geprüft werden.

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jat/AFP/DPA