Misshandlungsvorwürfe Ende im Fall Murat Kurnaz

Akte geschlossen: Der Bremer Türke Murat Kurnaz verzichtet auf weitere Rechtsmittel in seinem Prozess, der aufklären sollte, ob deutsche Elitesoldaten ihn in einem Gefangenenlager in Afghanistan misshandelt hatten. Die beiden Beamten bestritten die Vorwürfe, die Verfahren wurden eingestellt.

Sechseinhalb Jahre nach der angeblichen Misshandlung des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz ist das Verfahren gegen zwei deutsche Elite-Soldaten abgeschlossen. Kurnaz verzichte nach dem Ermittlungsstopp gegen die Bundeswehrsoldaten auf weitere Rechtsmittel, teilte der Anwalt des ehemaligen Guantànamo-Häftlings, Bernhard Docke, in Bremen mit. Das Verteidigungsministerium habe in dem Fall niemals ein "aktives Aufklärungsinteresse" gehabt.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hatte im März das Verfahren gegen die Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) wegen angeblicher Misshandlungen eingestellt. Eine Beschwerde dagegen wurde von der Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen. Zwar wäre beim Stuttgarter Oberlandesgericht ein Klageerzwingungsverfahren möglich, erklärte Docke. Eine Wiederaufnahme sei jedoch angesichts "diverser Aufklärungshindernisse" nicht zu erwarten.

Kurnaz hatte den Soldaten vorgeworden, ihn Anfang 2002 in einem US-Gefangenenlager im afghanischen Kandahar geschlagen und getreten zu haben. Die Soldaten, die in dem Lager zu Wachdiensten eingeteilt waren, bestritten die Vorwürfe.

Gegen den Ermittlungsstopp hatte Docke zweimal vergeblich Beschwerde eingelegt. "Ein aktives Aufklärungsinteresse haben wir beim Bundesministerium für Verteidigung zu keinem Zeitpunkt erkennen können", kritisierte der Anwalt jetzt. Zunächst sei bestritten worden, dass deutsche Soldaten Anfang 2002 in Afghanistan gewesen seien.

Später seien nur mündliche Kontakte der KSK-Soldaten mit Kurnaz eingeräumt worden. Diverse Unterlagen seien "auf mysteriöse Art und Weise versehentlich" vernichtet worden. US-Soldaten hätten Aufklärungshilfe leisten können, die US-Regierung habe jedoch die Rechtshilfe verweigert.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Rainer Christ in Stuttgart hatte nach der Einstellung von einem "Freispruch zweiter Klasse" gesprochen. Die Ermittlungen würden nicht wegen erwiesener Unschuld gestoppt, sondern weil die Verdachtsmomente gegen die Soldaten nicht ausreichten.

DPA
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