Die Bundeskanzlerin ist in ihrem verdienten Sommerurlaub. Fast drei Wochen. Auch die werden vermutlich nicht ganz politikfrei verlaufen, aber zunächst gönnt sie sich reichlich Kultur. Auf dem Programm steht der traditionelle Besuch mit ihrem Mann bei den Richard-Wagner-Festspielen in Bayreuth, die Kanzlerin wird dem "Fliegenden Holländer" lauschen sowie einigen anderen Wagner-Opern. Danach geht es weiter, wie jedes Jahr, zum Wandern in den Dolomiten. Auf dem Rückweg nimmt sie noch einmal eine Prise Kultur mit, bei den Salzburger Festspielen.
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Zum Amtsantritt bekam er glänzende Noten. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nannte ihn vor der Berliner Presse einen "brillanten Juristen", einen "Durchsetzer". Die Rede ist von Hans-Georg Maaßen, der zum neuen Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ernannt wurde. Er sei einer "der besten Beamten in Deutschland" lobte sogar der SPD- Innenexperte Michael Hartmann, den "profunde Sachkenntnis und Weitblick" auszeichneten.
Na ja, wohl nicht immer. Maaßen hatte beispielsweise, wie stern.de berichtete, den Fall des Bremen lebenden Türken Murat Kurnaz zu beurteilen, der jahrelang unschuldig im US-Lager Guantanamo inhaftiert war. Es gebe kein Rückkehrrecht, urteilte Maaßen, damals Ministerialdirektor im Innenministerium, in einem Vermerk, wenn sich ein Ausländer mehr als sechs Monaten lang außerhalb der Grenzen aufgehalten habe. Kritiker bezeichneten diese Einschätzung als "haarsträubend" und "menschenfeindlich".
Und es gibt weitere Fragezeichen hinter den Lobeshymnen auf die berufliche Qualifikation Maaßens. Seit 2008 leitete er die Unterabteilung für Terrorismus-Bekämpfung im Bundesinnenministerium. Maaßen folgte in dieser Position Gerhard Schindler, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zum Leiter der Abteilung "Öffentliche Sicherheit" (ÖS) ernannte - und damit zu Maaßens Chef. Die Abteilung ÖS führt die Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Geschäftsstelle des Bundesinnenministeriums für Angelegenheiten der "Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder" (IMK). Die schwerwiegenden Fehler bei der Aufklärung der NSU-Affäre - wegen welcher der langjährige Verfassungsschutzchef Herbert Fromm gehen musste - müssen sich auch die Leiter der Abteilung ÖS, Schindler und Maaßen, zurechnen lassen.
Die Abteilung ÖS war bis Anfang 2011 außerdem für die Bekämpfung der Geldwäsche in der Bundesrepublik verantwortlich. Im Entwurf des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom August 2011 hat die Bundesregierung festgestellt, dass es dabei erhebliche Defizite gibt - ein Befund, den die dafür zuständige internationale Organisation FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) schon im Februar 2010 festgehalten hatte. Was das konkret bedeutete, hat der renommierte italienische Anti-Mafia-Kämpfer Roberto Scarpinato erklärt. Auf die hypothetische Frage, wo der denn kriminelles Mafia-Geld am ehesten anlegen würde, antwortete der lächelnd: "Natürlich in Deutschland." Denn dort lasse sich es sich leicht waschen.
Maaßen hatte zwar in mehreren wissenschaftlichen Publikationen darauf hingewiesen, dass der Bekämpfung der Geldwäsche eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Terrorismus zukommt. Passiert ist aber zu wenig. Möglicherweise ist dies der Grund dafür, dass Anfang 2011 die Federführung für das Thema vom Bundesinnenministerium auf das Bundesfinanzministerium übertragen wurde.
Mit dieser Leistungsbilanz wurde Schindler im Dezember 2011 zum Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und Maaßen zum Chef des Bundesverfassungsschutzes ernannt. Das erbost Kritiker, die sich indes nur hinter vorgehaltener Hand äußern. "Wer bei der Geldwäsche versagt und Mitverantwortung für die NSU-Affäre trägt, verfügt nicht über die Qualifikation den Bundesnachrichtendienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität oder Terrorismus zu leiten." Selbst der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, kritisierte im Interview mit dem "Handelsblatt", dass es Geldwäschern in Deutschland zu einfach gemacht werde. Der Schweizer Banker Andreas Frank, der bei einer Expertenanhörung des Finanzausschusses geladen war, trug dort vor, dass der politische Wille auf Bundes- und Länderebene fehle, "die bestehenden Gesetze im Kampf gegen die Geldwäsche durchzusetzen." Stattdessen würden "verhängnisvolle Schwarze-Peter-Spiele" betrieben. Wenn das nicht aufhöre, bleibe Deutschland "ein Paradies für Geldwäscher".