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Maulwurf für Moskau? Mutmaßlicher BND-Doppelagent könnte Lageberichte zu Ukraine verraten haben

Geladene Gäste verfolgen die Eröffnung des Besucherzentrums des Bundesnachrichtendienstes
Der Generalbundesanwalt hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen des Verdachts auf Landesverrat festnehmen lassen (Symbolbild)
© Wolfgang Kumm / DPA
Vergangene Woche wurde ein mutmaßlicher Spion im Auslandsgeheimdienst BND festgenommen. Medienberichten zufolge könnte er Geheiminformationen zur Ukraine in Russland verraten haben. 

Der vergangene Woche enttarnte mutmaßliche BND-Doppelagent könnte laut Medienberichten geheime Informationen zur Lage in der Ukraine an Russland verraten haben. Das berichteten NDR und WDR am Montag.

Weiter hieß es unter Berufung auf Informationen aus Sicherheitskreisen, dass man dem Verdacht nachgehe, der Beamte könnte erpresst worden sein.

Weder der Generalbundesanwalt noch oder der Auslandsgeheimdienst BND wollten sich dem Bericht zufolge dazu äußern. Beide verwiesen lediglich auf ihre Pressemitteilungen vom vergangenen Donnerstag.

Der BND-Mitarbeiter Carsten L. war vom Bundesnachrichtendienst selbst enttarnt und nach Angaben der Behörden am Mittwoch vergangener Woche auf Anweisung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden.

Politik besorgt nach Festnahme von mutmaßlichem Moskau-Maulwurf

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann Landesverrat vor. Der Deutsche soll Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Mann kam in Untersuchungshaft. 

Die Nachricht – gerade in Zeiten des Krieges – versetzte deutsche Politiker in große Sorge. Nicht nur Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte sich alarmiert (mehr dazu lesen Sie hier).

Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen wollte sich der BND zu Einzelheiten des Falles bis auf weiteres nicht öffentlich äußern. "Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig", hatte Präsident Bruno Kahl am Donnerstag in Berlin betont.

Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, "mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben", ergänzte er. Hintergrund für diese Äußerungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmaßlichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.

fs AFP DPA

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