Der Streit um die Platzvergabe für Pressevertreter im Münchner NSU-Prozess wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die türkische Zeitung "Sabah" will eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. "Wir werden klagen", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel. Die Beschwerde sei aber noch nicht eingereicht.
Im ZDF verwies Erel auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung "Hürriyet" prüft eine Klage.
Beschwerde gegen Passkopien
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits eine erste Beschwerde um die Einlassregelung für Zuschauer eingegangen. Nach einem Bericht des "Münchener Merkurs" vom Dienstag wehrt sich eine in Deutschland lebende Türkin dagegen, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen. Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht München. Das Gericht war vor allem in die Kritik geraten, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert. Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU haben türkische Wurzeln.
Journalisten fordern Videoübertragung
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich für eine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der - vermutlich - letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.
Die 50 festen Presseplätze waren strikt nach Eingang der Akkreditierung vergeben worden. Bislang hat das OLG eine Änderung an der Platzvergabe abgelehnt. Zuletzt hatte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer zehn feste Plätze für ausländische Medien verlangt. Dafür solle das Oberlandesgericht München die Zuschauerplätze im Gerichtssaal entsprechend verringern, sagte Mayer der "Bild"-Zeitung.