Widerspruchsregelung?
„Unbarmherzig“ – Evangelische Frauen widersprechen Ricarda Lang bei Organspende

Ricarda Lang, die sich für die Widerspruchsregelung bei der Organspende einsetzt
Ricarda Lang: Die Grüne setzt sich mit anderen Bundestagsabgeordneten für eine Neuregelung der Organspende ein
© dts Nachrichtenagentur / Imago Images

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In der Politik wird über eine Widerspruchslösung bei der Organspende debattiert. Die Evangelischen Frauen haben dem stern nun einen Brief dazu geschrieben.

In einem stern-Interview haben die Grünen-Politikerin Ricarda Lang und die CDU-Politikerin Gitta Connemann vor Kurzem dargelegt, warum sie sich gemeinsam für die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende einsetzen. Mit einem von ihnen im Bundestag vorgelegten interfraktionellen Antrag wollen sie erreichen, dass jeder Erwachsene ein potenzieller Organspender wird – wenn er nicht zu Lebzeiten widerspricht. Ihre Aussagen sorgen für Kritik bei den Evangelischen Frauen in Deutschland, einem Verein, der nach eigenen Angaben rund drei Millionen Mitglieder vertritt. 

Die Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen und ihre Stellvertreterin Susanne Paul schreiben in einem Leserbrief an den stern: „Gitta Connemann und Ricarda Lang behaupten, man dürfe eine Entscheidung zu Organspende Ja oder Nein verlangen.“ Sie zitieren die ehemalige Grünen-Chefin Lang, die in dem Interview sagte: „Es ist zumutbar, dass wir uns zumindest einmal im Leben mit der Organspende beschäftigen und eine aktive Entscheidung treffen.“ 

Weigt-Blätgen und Paul sind anderer Meinung: „Auch das Zögern, das Nicht-entscheiden-Wollen oder -Können muss respektiert werden, gerade weil es um Leben und Tod geht.“ Wer noch Zeit brauche, wandere Lang und Connemann zufolge aber „automatisch“ auf die Seite der Spender. Das sei „unbarmherzig“.

Auch Gruppe von Abgeordneten gegen Neuregelung der Organspende

Die beiden Vorsitzenden der evangelischen Frauen fordern außerdem, dass alle Informationen zum Thema Organspende „sachlich und korrekt“ zur Verfügung gestellt werden müssten. Das sei mit dem gebräuchlichen Organspendeausweis nicht der Fall, weil darin stehe: „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende … infrage kommt“, so Weigt-Blätgen und Paul. Dadurch werde der Eindruck vermittelt, „eine infrage kommende Person läge mausetot im Kühlraum des Krankenhauses“.

Richtig müsse es den beiden Vorsitzenden zufolge heißen: „nach meinem Hirntod“. Denn eine für eine Spende infrage kommende hirntote Person liege „an Geräte angeschlossen auf der Intensivstation, der Körper ist durchblutet und warm, der Verdauungsapparat arbeitet, die Person schwitzt, und es sieht aus, als schliefe sie“, ist es im Leserbrief beschrieben.

„Eine Organentnahme beendet den Sterbeprozess.“ Solange die Fakten nicht richtig und verständlich kommuniziert würden, gebe es überhaupt keine Grundlage für eine Entscheidung.

Auch im Bundestag hat sich eine Gruppe von Abgeordneten unterschiedlicher Parteizugehörigkeit zusammengefunden, die sich gegen die Einführung der Widerspruchslösung ausspricht – und sich damit gegen die Gruppe um Lang und Connemann positioniert. Bei ethischen Fragen wie etwa der Organspende wird normalerweise überparteilich vorgegangen, auch bei einer am Ende folgenden Abstimmung über das Thema. Die Abgeordneten sind dabei von der Fraktionsdisziplin entbunden.

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