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Parteitag NPD will sich nach Berlin klagen

Nach dem gerichtlichen Verbot des NPD-Bundesparteitags in Berlin hat die Partei rechtliche Schritte bis hin zum Bundesverfassungsgericht angekündigt. Außerdem drohen der Partei erhebliche Rückzahlungsforderungen.

Am Freitagabend hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg das Gelände an der Trabrennbahn Marienfelde als Austragungsort verboten. Die NPD kündigte an, notfalls bis nach Karlsruhe zu gehen, um den benötigten Saal für ihren ersten Bundesparteitag in der Hauptstadt bis Samstagmittag zu erhalten.

Für ihren Bundesparteitag versucht die NPD, die Festsäle der Trabrennbahn Mariendorf oder das Fontane-Haus des Bezirksamtes Reinickendorf für ihren Parteitag zu bekommen. Zunächst hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg den Mietvertrag zwischen dem Pächter der Trabrennbahn-Gastronomie und der NPD bestätigt. In der Berufung des Trabrenn-Vereins sah das Berliner Landgericht wegen fehlender Erfolgsaussichten keine Notwendigkeit zu einer Entscheidung und bestätigte damit das Amtsgericht. Am Abend legte der Verein den Amtsrichtern jedoch einen Passus im Pachtvertrag vor, wonach an Renntagen keine weitere Veranstaltung auf dem Rennbahngelände stattfinden darf. Daraufhin untersagte das Amtsgericht der NPD unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro, das Gelände am Samstag oder Sonntag zu betreten.

Unregelmäßigkeiten bei Thüringer-NPD

Der Bundestag fordert von der NPD 870 000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurück. Wegen Unregelmäßigkeiten im thüringischen NPD-Landesverband sind nach Feststellungen der zuständigen Staatsanwaltschaften Festsetzung und Auszahlung der gesamten NPD-Parteienfinanzierung in den Jahren 1998 und 1999 rechtswidrig gewesen. Laut Bundestag bekommt die NPD deshalb die am 15. November fällige Abschlagszahlung in Höhe von 277 000 Euro nur gegen eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft oder eine Grundschuldübertragung überwiesen.

Wowereit brachte erneut ein NPD-Verbot ins Gespräch. "Ich finde es unerträglich, wie die NPD das demokratische Recht der Versammlungsfreiheit missbraucht für einen Parteitag, auf dem nichts anderes geschieht als unsere Demokratie anzugreifen. Das sollte sich die Mehrheit der Demokraten nicht gefallen lassen", sagte er der dpa. Ein Verbotsverfahren war im März 2003 vor dem Verfassungsgericht wegen der Rolle von eingeschleusten V-Leuten des Verfassungsschutzes gescheitert.

Heine Haftgründe

Nach der Schändung eines Synagogen-Gedenksteins wird in Frankfurt (Oder) gegen insgesamt 18 Tatverdächtige ermittelt, die jedoch wieder auf freiem Fuß sind. Als Grund für die Haftbefehlsablehnung sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, "das Gericht sah keine Haftgründe für gegeben an". Nach einer Gedenkveranstaltung anlässlich der Pogromnacht vom 9. November 1938 waren am Donnerstagabend Blumengebinde von dem Gedenkstein gerissen und Kerzen auf die Straße geworfen worden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief angesichts neuer rechter Übergriffe dazu auf, verstärkt gegen rechtsextremes Gedankengut vorzugehen. Nach den Worten Schäubles sollen die Mittel zur Aufklärung gegen Rechts ausgeweitet werden. Gerade junge Menschen dürften nicht allein gelassen werden und bräuchten attraktive Freizeitangebote.

"Nicht in Hysterie verfallen"

Der Zentralrat der Juden in Deutschland warnte die Politik vor falschen Reaktionen. "Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in Hysterie verfallen und auf Grund des Schockzustands die Grundwerte unseres demokratischen Systems und Verfassungsstaats über Bord werfen", sagte der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan Kramer, der "Netzeitung". Die NPD sei zurzeit keine verbotene Partei.

DPA/tis DPA

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