PK zum Suizid von al-Bakr "Al-Bakr erhängte sich mit seinem Hemd"

Am Mittwochabend wird Dschaber Al-Bakr erhängt in seiner Zelle gefunden. Wie kann es sein, dass sich ein Terrorverdächtiger im Gefängnis umbringen kann? Die Pressekonferenz der sächsischen Justiz zum Nachlesen.

Nur wenige Tage nach seiner Festnahme wegen mutmaßlicher Anschlagspläne hat der Syrer Dschaberal-Bakr im Gefängnis Suizid begangen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte der anerkannte Flüchtling einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen geplant und bereits weitestgehend vorbereitet.

Al-Bakrs Pflichtverteidiger und Politiker reagierten schockiert. Die Rede ist von einem Justizskandal. Denn wie konnte es einem dringend Terrorverdächtigen, der offenbar streng bewacht und als suizidal eingestuften wurde, gelingen, sich das Leben zu nehmen?

Die Erklärung der sächsischen Justiz bei einer Pressekonferenz am Donnerstag: Man habe al-Bakr nicht als akut selbstmordgefährdet eingestuft. Daher habe er sich auch nicht unter besonderer Überwachung befunden, erklärte der Leiter der Leipziger Justizvollzugsanstalt Rolf Jacob.