Drohnen erfreuen sich in privaten Haushalten zunehmender Beliebtheit. Doch je mehr der unbemannten Fluggeräte sich am Himmeln bewegen, desto größer ist die Gefahr von gefährlichen Zwischenfällen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant daher schärfere Regelungen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland. "Ziele des Entwurfs sind flexiblere Regelungen für den gewerblichen Einsatz und mehr Beschränkungen beim privaten Einsatz von unbemannten Fluggeräten", heißt es in einer Kabinettsvorlage des Verkehrsministers, aus der die "Passauer Neuen Presse" zitiert und die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
"Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig", sagte Dobrindt der Zeitung. Laut Verordnungsentwurf sollen Drohnen ab einem Gewicht von mehr als 250 Gramm künftig mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet werden müssen, um im Schadensfall schnell den Halter ermitteln zu können. Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird künftig ein "Kenntnisnachweis" erforderlich sein - eine Art "Drohnen-Führerschein".
Flugverbot für Drohnen über sensiblen Bereichen
Der Nachweis erfolge entweder durch Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Der Entwurf des Verkehrsministers sieht hierfür ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Für den Betrieb auf "Modellfluggeländen" werde kein Kenntnisnachweis verlangt.
Drohnen dürfen laut Entwurf künftig nicht mehr in Höhen von mehr als 100 Meter aufsteigen. In und über sensiblen Bereichen, "wie z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und Wohngebieten", gelte künftig ebenfalls ein Flugverbot.