Ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Gaststätten droht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen zu verzögern. Das Justiz- und das Innenministerium bestünden unter Hinweis auf die Föderalismusreform auf ihren Bedenken, berichteten die "Frankfurter Rundschau" und das "Handelsblatt" (Donnerstag) unter Berufung auf Regierungskreise. Beide Ressorts hätten "deutlich gemacht, dass der Bund nicht alles regeln kann, was die Koalitionsarbeitsgruppe gerne regeln möchte". Anders als das Gesundheitsministerium sehen sie die Zuständigkeit für ein Rauchverbot in den Gaststätten eher bei den Ländern als beim Bund.
Die Abstimmungsgespräche mit dem Gesundheits- und dem Verbraucherschutzressort seien zwar noch nicht abgeschlossen, aber es sei unwahrscheinlich, dass sich die Verfassungseinwände noch ausräumen ließen, berichtet das "Handelsblatt". Das Innen- und das Justizressort beanstanden die gewählte Rechtsgrundlage des Gesundheitsschutzes für die Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Restaurants. Sie warnen davor, dass sich der Bund Kompetenzen anmaße, die ihm nicht zustünden, berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Als problematisch werde erachtet, dass über ein Bundesgesetz Verbotsregelungen für öffentliche Gebäude in Ländern oder Kommunen erlassen werden sollen. Das Kabinett will sich nächste Woche mit dem Thema beschäftigen. "Es muss sichergestellt werden, dass der Nichtraucherschutz verfassungskonform erfolgt und nicht aus formaljuristischen Gründen scheitert", hieß es. Eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht wäre "verheerend", wurde gewarnt.
Viel spricht für Länderkompetenz
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte zur Vorsicht. "Ein bundesgesetzliches Verbot wäre mit dem nicht unerheblichen Risiko behaftet, dass das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz verneint", sagte er der "Frankfurter Rundschau". Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform spreche auch beim Nichtraucherschutz "viel für eine Kompetenz der Länder", betonte Bosbach.