RECHTSSTREIT Bundesverfassungsgericht bestätigt Homo-Ehe

Der Erste Senat wies die Klagen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen mit fünf zu drei Stimmen zurück. Das Gesetz verletze nicht den besonderen Schutz der Ehe.

Homosexuelle Paare können auch weiterhin durch die amtliche Eintragung ihrer Partnerschaft eheähnliche Rechte erhalten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch in Karlsruhe das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe als verfassungsgemäß.

Klage erwartungsgemäß abgewiesen

Das Gesetz untergrabe nicht den vom Grundgesetz bestimmten besonderen Schutz der Ehe, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit wies der erste Senat die Normenkontrollklage Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz erwartungsgemäß ab. Die Länder hatten in dem Gesetz eine Aushöhlung der grundgesetzlich privilegierten Stellung von Ehe und Familie gesehen. Das Gesetz war im August 2001 in Kraft getreten. Es ermöglicht homosexuellen Paaren durch die Registrierung ihrer Partnerschaft unter anderem gegenseitige Unterhalts- und Erbrechte.(Az.: 1 BvF 1 und 2/01)

Reiche: Angriff auf Ehe und Familie

Der erste Senat hatte im Juli 2001 einen Eilantrag der Länder gegen das In-Kraft-Treten des Gesetzes mit der Begründung abgewiesen, das rechtliche Fundament der Ehe werde nicht verändert. Noch am Dienstag hatte die als Familienexpertin im »Kompetenzteam« von Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) vertretene Katherina Reiche die Homo-Ehe als Angriff auf Ehe und Familie bezeichnet und die Klage gegen das von SPD und Grünen auf den Weg gebrachte Lebenspartnerschaftsgesetz unterstützt.

Beckstein: Fehlentscheidung in Wertehierarchie

Die Vorteile für die so genannte Homosexuellen-Ehe gehen nach Ansicht von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) zu weit. »Wir halten es für eine grundsätzliche Fehlentscheidung der Wertehierarchie eines Gesetzgebers, wenn er die Homo-Ehe praktisch der ehelichen Lebensgemeinschaft herkömmlicher Art gleichstellt«, sagte Beckstein am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.

Durch Artikel 6 des Grundgesetzes stünden Ehe und Familie unter dem besonderem Schutz des Staates, sagte Beckstein. Dies sei »nicht nur eine formale Verfassungsbestimmung, sondern wir meinen, dass das eine ganz wichtige Grundnorm unserer Gesellschaft ist«. Deswegen brauche es »einen Abstand von anderen Lebensgemeinschaft und dieses Abstandsgebot wird nicht eingehalten«.

4500 eingetragene Paare

Bislang liegen keine offiziellen Schätzungen über die bundesweite Zahl der eingetragenen Partnerschaften vor. Der Lesben- und Schwulenverband geht von etwa 4500 eingetragenen Paaren aus.