Der Bundestag hat dem Kompromiss von Rot-Grün und Union zur Rentensteuer zugestimmt. Allerdings votierte die Union trotz der von ihr erreichten Nachbesserungen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen erneut gegen die Vorlage. Erst im Bundesrat wollen unionsgeführte Länder am 11. Juni den Weg für das Alterseinkünftegesetz endgültig frei machen. Damit kann die Reform wahrscheinlich wie geplant zum Januar 2005 in Kraft treten.
Dieses Verfahren hatte die Unions-Fraktion im Bundestag am Donnerstag verabredet. Sie lehnt Einzelheiten des Gesetzes ab, das eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Außerdem kritisiert sie, dass der Rentenpolitik der Regierung insgesamt ein Konzept fehle.
Ab 2040 müssen alle Rentner Steuern zahlen
Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, gesetzliche Renten bei der Steuer Beamtenpensionen gleich zu stellen und ebenfalls "nachgelagert" zu besteuern: Demnach werden die Beiträge zur Rente und zur privaten Altersvorsorge ab 2005 schrittweise bis 2025 von der Steuer befreit. Dafür sollen nach und nach bis 2040 immer mehr Rentner Steuern zahlen.
Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat war auf Drängen der Union vereinbart worden, einige Steuervorteile für Kapitallebensversicherungen zu erhalten. Demnach werden die Erträge von künftig abgeschlossenen Lebensversicherungen nur zur Hälfte besteuert, wenn sie mindestens zwölf Jahre gelaufen sind und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die rot-grüne Koalition hatte die volle Besteuerung beschlossen. Bisher sind die Erträge steuerfrei.